Mit nur einer einzigen Enthaltung nahm das Parlament gestern mit 51 Stimmen den Antrag der Regierung an. Der Beschluss bedeutet, dass für das Jahr 2021 für die Prämienverbilligung (IPV) ein Betrag von 21,88 Millionen Franken budgetiert wird. Der Kantonsbeitrag beläuft sich auf 9,47 Millionen und die Bundesbeiträge auf 12,41 Millionen.
Massgebend, um auf diese Zahl zu kommen, ist der Selbstbehalt. Dieser steht in Wechselwirkung mit der Richtprämie und dem angestrebten Budget und ermöglicht so die Regulierung des angestrebten Betrags von 21,88 Millionen. Gemäss Antrag der Regierung gilt bis 35000 Franken anrechenbares Einkommen ein Selbstbehalt von 11 Prozent (2020: 11,25 Prozent) auf dieses anrechenbare Einkommen, danach steigt der Selbstbehalt für jeweils weitere 100 Franken um 0,01 Prozent. Mit diesen Voraussetzungen erhalten voraussichtlich 31,1 Prozent der Obwaldner Bevölkerung eine Prämienverbilligung, was etwa dem vom Bund empfohlenen Richtwert von 1/3 der Bevölkerung entspricht. Wie dem Bericht der Regierung an den Kantonsrat zu entnehmen ist, weisen schweizweit nur acht Kantone eine höhere Bezügerquote als Obwalden auf.
Nicht alles, was budgetiert ist, wird auch ausbezahlt
Die IPV für das Jahr 2021 werden zu rund 94 Prozent an Bezügerinnen und Bezüger ausgerichtet, welche über ein anrechenbares Einkommen von weniger als 50000 Franken verfügen. Wie viele Bezüger es 2021 sein werden, ist aber noch offen. Erfahrungsgemäss stellen nicht alle Berechtigten Gesuche. So reichten 2020 etwas mehr als 12 Prozent kein Gesuch ein. Dies führte in den vergangen Jahren dazu, dass nicht die ganzen budgetierten Prämienverbilligung abgeholt wurden. Im Jahr 2020 könnten das beispielsweise über 1,9 Millionen Franken sein, die zwar budgetiert, aber nicht ausgezahlt werden müssen.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund kommt es alljährlich zu Diskussionen im Parlament über den Selbstbehalt. Auch heuer lagen zwei Anträge vor. Die FDP wollte die Summe der Prämienverbilligungen senken durch eine Anhebung des Selbstbehaltes auf 11,25 Prozent. Dies, um den bereits durch die Härtefallmassnahmen wegen Corona stark geforderten Finanzhaushalt des Kantons Obwalden ein wenig zu entlasten. Die FDP argumentierte, dass bei einem Selbstbehalt von 11 Prozent des anrechenbaren Einkommens der erwartete Betrag zur Mittelverwendung gemäss Hochrechnung den vom Kantonsrat bewilligten Budgetbetrag 2021 um mehr als eine halbe Million Franken überstiegen würde. Die Anpassung auf 11,25 Prozent ergebe immer noch eine Budgetüberschreitung von rund 280000 Franken. Auch nach dieser Erhöhung dürften immer noch 30,8 Prozent der Obwaldner Bevölkerung mit einem Prämienverbilligungsbeitrag rechnen. Bei einer Familie mit zwei Kindern und 50000 Franken Bruttoeinkommen würde dies eine Verminderung des Prämienverbilligungsbeitrages von 53 Franken pro Jahr ergeben.
Alleinstehende mit zwei Kindern erhalten weniger
Genau in die andere Richtung ging es beim Antrag der SP-Fraktion. Sie verlangte eine Reduktion des Selbstbehaltes auf 10,75 Prozent. Viele IPV-Bezüger seien wirtschaftlich von der Coronasituation betroffen und die Krankenkassenprämien und die Steuerrechnung würden die eingeschränkten Budgets stärker belasten. Die Steuererklärung des Covid-Jahres werde erst in zwei Jahren für die Prämienverbilligung wirksam. Die Prämienlast drücke aber jetzt in diesen Zeiten der Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Die IPV-Bezüger brauchten die Unterstützung jetzt und nicht erst in zwei Jahren. Zudem argumentierte die SP, dass die Erfahrung zeige, dass der budgetierte Betrag nicht ausgeschöpft werde. So bleibe ein Teil der Unterstützungsgelder unwirksam. Mit einem Selbstbehalt von 10,75 Prozent könnten die effektiv ausbezahlten Unterstützungsbeiträge das Budget ausschöpfen.
In der folgenden Diskussion stellte sich die SVP hinter den Antrag der FDP, während die CSP den Antrag der SP unterstützte. Die CVP blieb derweil bei der Regierung. Abgestimmt wurde zuerst über die beiden Anträge der Parteien, wobei der Antrag der FDP 28 Stimmen erzielte, derjenige der SP 24 Stimmen. In der folgenden Abstimmung unterlag der FDP-Antrag (23 Stimmen) demjenigen der Regierung mit 11 Prozent Selbstbehalt (29 Stimmen).
Unter den neuen Voraussetzungen bekommen im Vergleich zu 2020 alleinstehende Personen mit einem Bruttoeinkommen bis 30000 Franken pro Jahr 64 Franken mehr, verheiratete Ehepaare mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 50000 Franken etwa gleich viel. Alleinstehende mit zwei Kindern und 50000 Bruttoeinkommen bekommen dagegen 46 Franken weniger.