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Luzern

18 Bäume gefällt: In Littau geht das einfacher

Littau und die Stadt Luzern haben ihre Bau- und Zonenordnungen noch nicht harmonisiert. Deshalb ist das Abholzen der Bäume in Littau noch einfacher als in der Stadt. Hier verzögern Einsprachen das Bauvorhaben, etwa im Dreilindenquartier.
Beim geplanten Hospiz in Littau wurden 18 Bäume gefällt. Bild: Dominik Wunderli (28. September 2018)
Blick in den zukünftigen Garten. Bild: Dominik Wunderli (28. September 2018)

Sandra Monika Ziegler

Sandra Monika Ziegler

Oft werden Bäume gefällt, um ein Bauprojekt zu realisieren. Städtische Beispiele dazu gibt es zu genüge. Da wäre zum einen der Gletschergarten. Für dessen Erweiterung mussten 20 Bäume gefällt werden. Beim geplanten Hospiz Zentralschweiz in Littau waren es 18. Das Baumfällen sei kein leichter Entscheid gewesen, wie es auf Anfrage heisst: «Wir brauchen den Platz für den Erweiterungsbau. Die Baumwurzeln konnten mit dem Bauvorhaben nicht geschützt werden.»

Weiter teilt das Hospiz Zentralschweiz mit, dass anstelle der gefällten Bäume ein «grüner Gürtel» geplant ist. In Littau gelten andere Regeln Dass bereits gefällt werden durfte, war möglich, weil für Littau eine andere Bau- und Zonenverordnung (BZO) gilt als für Luzern. Dazu sagt Baumexperte Fritz Bächle von der Stadtgärtnerei Luzern: «Der Stadtteil Littau-Reussbühl kennt keinen eigentlichen Baumschutz, so wie der ‹alte› Stadtteil von Luzern.»

Fällen ohne Bewilligung kann teuer sein

Dieser Baumschutz besagt, dass das Fällen von Bäumen ab 80 Zentimeter Stammumfang gemessen ab einem Meter Höhe bewilligungspflichtig ist. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. So kann zum Beispiel trotzdem gefällt werden, wenn der Baum die physiologische Altersgrenze erreicht hat, wenn die ordentliche Grundstücknutzung übermässig erschwert wird oder auch wenn die Sicherheit gefährdet ist. Wird ein geschützter Baum ohne Erlaubnis gefällt, muss mit einer Busse von bis zu 20 000 Franken gerechnet werden, je nach Baumart. In Littau sind die Regeln noch locker, zumindest bis die beiden BZO harmonisiert sind, also sicher bis ins Jahr 2022.

Zurück in die Stadt Luzern, wo der umfassende rechtliche Baumschutz gilt. Das führt bei Bauvorhaben wegen Einsprachen öfters zu Verzögerungen, so auch beim Wohnbauprojekt Dreilinden. Geplant sind 12 Wohnungen in drei Gebäuden. Für die Realisierung sollen 18 Bäume gefällt werden. Das dafür nötige Baumfällgesuch wurde eingereicht.

Sieben Bäume könnten stehen bleiben

Ein Teil der Bäume muss fallen, weil für die geplante Einstellhalle eine Zufahrt über die Hitzlisbergstrasse favorisiert wird. Das nehmen die Einsprecher nicht hin. Denn bei einer Einfahrt über die Dreilindenstrasse, so ihr Argument, müssten sieben Bäume weniger gefällt werden. Doch an der Dreilindenstrasse ist auch eine Bushaltestelle – hätte das einen Einfluss? Auf Anfrage bei den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) wird dies verneint: «In der Regel sind wir bei privaten Bauprojekten nicht involviert – auch dann nicht, wenn sich in der Nähe einer Bushaltestelle befindet. Das ist auch beim Dreilindenprojekt so, wir sind nicht involviert.»

Weil es sich beim Dreilindenprojekt noch um ein laufendes Verfahren handelt, wird von der Abteilung Städtebau lediglich bestätigt, dass ein Baugesuch eingereicht wurde, mehrere Einsprachen eingegangen sind und auch das Gesuch zur Fällung der 18 Bäume vorliegt. Entschieden ist – anders als in Littau – noch nichts.

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