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Luzern

147 km/h statt 80 bei Gettnau: Raser kassiert bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten

Ein gebürtiger Deutscher wird vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt: Zweimal ist er im 80er-Bereich massiv zu schnell gefahren. Einmal hat sich der Raser dabei sogar gefilmt.

Die Heimfahrt an seinen Wohnort nahe der Kantonsgrenze Bern/Luzern wird dem gebürtigen Deutschen zum Verhängnis: Als er Anfang Februar 2018 mit 147 statt den erlaubten 80 Stundenkilometern von Gettnau in Richtung Zell brettert, wird der damals 28-Jährige auf der Höhe Lättfeld im Seat Leon geblitzt. Damit ist der Rasertatbestand erfüllt.

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Beschuldigten am Montag rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren. Er hat die Verfahrenskosten von rund 3800 Franken zu tragen und wird mit 200 Franken gebüsst – weil er am Steuer sein Mobiltelefon benutzt hat.

Denn als die Luzerner Polizei den in einem Gault-Millau-Restaurant tätige Koch ohne Vorstrafen zu Hause kontrolliert und sein Handy beschlagnahmt hatte, stellte sie ein Video sicher, das den Beschuldigten bei einer weiteren Raserfahrt in einem Audi zeigt: Im Juli 2017 war er in Herzogenbuchsee im 80er-Bereich mit 154 Stundenkilometern unterwegs.

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