Bikebegeisterte von nah und fern möchten das geplante Fahrverbot im Realper Schutzwald offenbar nicht kampflos hinnehmen. Sie stören sich daran, dass der Wanderweg, der vom Urschner Höhenweg aus durch den Wald hinunter nach Realp führt, künftig nicht mehr befahren werden soll (wir berichteten). Vergangene Woche lancierte eine Privatperson aus Bürglen eine Onlinepetition gegen das Vorhaben. Diese hat bis am Mittwoch rund 1400 Unterstützer gefunden, wie auf Openpetition.de ersichtlich ist. Gemäss der Plattform stammen rund 340 davon aus dem Kanton Uri.
Die Gegner des Fahrverbots halten dieses aus verschiedenen Gründen für falsch. Sie argumentieren zum Beispiel, dass der 2018 für «viel Geld» sanierte Höhenweg durch das Verbot unattraktiv werde. Dieser Ansicht widersprechen sowohl die Korporation Ursern, die das Fahrverbot erlassen will, als auch Andermatt Tourismus. «Die Sperrung ist willkürlich und unbegründet und könnte ein gefährliches Präjudiz schaffen», befürchten die Petitionäre ausserdem. Auch sei der Wildschutz, den die Korporation unter anderem als Begründung für das Verbot nennt, «kein Thema, da der Urschner Höhenweg über 2000 Meter hoch liegt und somit nur in den Sommer- und Herbstmonaten befahren werden kann».
Weg werde auch zunehmend bergauf befahren
Weiter heisst es in der Petition: «Der Weg durch den Bannwald wird zunehmend bergauf befahren. Es ist der ideale Zubringer von Realp zum Urschner Höhenweg.» Auch wirtschaftliche Überlegungen führen die Bikefreunde ins Feld. Die Biker seien «zunehmend wichtiger für den Tourismus, die Hotellerie allgemein sowie das Gewerbe». Ausserdem wird bedauert, dass man «grosse Flächen im Urserental für Golfplätze umgestaltet» habe, hingegen den Bikern «nicht einmal diesen schmalen Streifen» zugestehe.
Noch läuft die 30-tägige Einsprachefrist gegen das Fahrverbot, welches im Amtsblatt vom 12. März publiziert wurde. Wie die Urner Standeskanzlei mitteilt, sind mittlerweile eine Beschwerde und eine Petition gegen den Beschluss eingegangen. Ob es sich dabei um die besagte Onlinepetition handelt, kann die Standeskanzlei aus rechtlichen Gründen nicht sagen.
Auch wenn das geplante Fahrverbot nun noch weitere Hürden nehmen muss, gilt ein solches streng genommen eigentlich schon seit Jahrzehnten. In der Waldverordnung der Korporation Ursern ist das Treiben von Sport im Schutzwald untersagt. Die Korporation möchte dies mit dem nun expliziten Verbot definitiv durchsetzen. Aus Kulanz habe man bislang darauf verzichtet, sagte Talammann Beat Schmid vergangene Woche gegenüber unserer Zeitung. «Der Wanderweg ist lange einfach ab und zu mal befahren worden. Da haben wir immer ein Auge zugedrückt.» In den vergangenen zwei Jahren habe die Zahl der Biker jedoch «extrem zugenommen».