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Zug

1 Zugerin und 13 Zuger dürfen neu auf die Pirsch

Nach erfolgreichem Abschluss des Jagdlehrganges 2018-2020 konnten am 26. Juni 2020 in Unterägeri 14 Teilnehmende den Jagdfähigkeitsausweis entgegennehmen.
Regierungsrat Andreas Hostettler (rechts) mit den erfolgreichen Absolventen und der Absolventin des Jagdlehrganges. (Bild: PD)

(haz) Im Kanton Zug werden Ausbildung und Prüfung von Jäger und Jägerin partnerschaftlich vom Patentjägerverein (ZKPJV), der kantonalen Prüfungskommission und dem Amt für Wald und Wild organisiert. Die Ausbildung hat einen starken Praxisbezug, gleichzeitig ist eine zeitgemässe und fundierte Wissensvermittlung sichergestellt. Diese reicht von Jagdrecht, Waffenkunde über Baumartenkunde, Wildtierbiologie bis hin zur Wildtierökologie. Der Lehrgang dauert knapp zwei Jahre und umfasst über hundert Hege- und Praxisstunden und letztlich das erfolgreiche Bestehen der Schiessprüfung und der fünf Fachprüfungen. Zur Qualitätssicherung trägt das Basislehrmittel «Jagen in der Schweiz» bei, das gesamtschweizerisch zum Einsatz kommt.

Zug hat die höchste Jägerdichte der Schweiz

Der Kanton Zug gehört zu den traditionellen Patentjagdkantonen der Schweiz. Die ganze Jagdkultur, die Jagd- und Schonzeiten, die Arbeit mit den Hunden etc. haben sich im Kontext dieser Jagd entwickelt und etabliert. «Der grosse Vorteil dieses Systems besteht darin, dass jede mündige, handlungsfähige und entsprechend ausgebildete Person die Jagd ausüben kann. Der Grad der Eigenverantwortung ist hoch», lässt sich Regierungsrat Andreas Hostettler in einer Medienmitteilung der Direktion des Innern zitieren. Die Jagd steht nach abgelegter Prüfung jeder Frau und jedem Mann offen und dies im gesamten für die Jagd definierten Kantonsgebiet. Die Flinte als urtypisches Werkzeug der bäuerlichen Jagd auf das Niederwild ist hier auch heute noch die am meisten verwendete Waffe. Bemerkenswert: Zug als kleinster Ganzkanton der Schweiz hat mit rund 340 Jägerinnen und Jägern, von denen 260 jährlich das Patent lösen, die grösste Jägerdichte der Schweiz.

Treib- und Gesellschaftsjagden gibt es nicht

«Die Zuger Jagd ist sehr volksnah und stark demokratisch geprägt», so Priska Müller, Leiterin Amt für Wald und Wild. «Sinnvolle Normen und Vorschriften sorgen dafür, dass alle gleich behandelt werden.» So kann zum Beispiel pro Jäger nur ein Gast pro Jagdtag mitgenommen werden; eingeschlossen sind auch Gäste ohne Waffe. Das Veranstalten von grossen Gesellschaftsjagden oder Treibjagden bleibt damit ausgeschlossen.

Selbst das gewünschte Jagdgebiet ist einem nicht immer sicher: Ist schon eine Gruppe vor Ort, muss ihr das Feld überlassen werden - so wollen es die ungeschriebenen Gesetze. «Das Nutzbare gehört allen Nutzungsberechtigten zu gleichen Teilen. Sonderrechte gibt es keine», so Priska Müller. Ausser auf der Hirsch-/Hochwildjagd darf eine Gruppe zudem nie mehr als acht Jäger umfassen. «Die Beschränkung der Gruppengrösse hängt mit den teilweise kleinen Waldflächen im Tal zusammen und erlaubt den Tieren eine faire Chance zur Flucht», erklärt Müller.

Jagd reguliert den Wildtierbestand

So viele Prinzipien in der Zuger Jagd verankert sind, um alle Jäger gleich zu behandeln, so viele Vorkehrungen bestehen, das Wild zu schützen und die Jagd nachhaltig zu gestalten. Nur rund 15 Tage dauert die Jagd auf Rehwild und etwa gleich viele Tage wird auf Rotwild gejagt. An diesen wenigen Tagen findet eine intensive Bejagung statt. Das ganze übrige Jahr sind diese zwei Arten vor Störung und Nachstellung frei. Trophäenkult, Kraftfuttergaben oder andere Spielarten des jagdlichen Managements findet man im Patentkanton Zug nicht. «Die Jagd soll den Zuwachs abschöpfen und den Wildtierbestand regulieren», so Priska Müller.

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