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Affäre Giroud

Walliser Winzer Giroud erneut verurteilt

Der Walliser Winzer Dominique Giroud ist wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit drei Jahren Bewährung verurteilt worden. Der Unternehmer hatte den Fiskus während Jahren um mehrere Millionen Franken betrogen.
Seit 2014 im Visier der Justiz: Der Walliser Winzer Dominique Giroud in den Kellern der Weinkellerei Château Constellation (früher Giroud Vins) in Sitten. (Archiv)
Bild: Keystone/OLIVIER MAIRE

Das Bezirksgericht Sitten kam in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass Giroud als einziger Verwaltungsrat des Unternehmens Giroud Vins für die Steuerperioden 2005 bis 2009 erhebliche Weinverkäufe nicht in der Buchhaltung aufgeführt oder aber fiktive Kosten abgerechnet hatte.

Durch diese widerrechtlichen Handlungen habe Dominique Giroud einen Betrag von knapp acht Millionen Franken der Besteuerung entzogen. Den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden seien deshalb mehr als ein Million Franken an Steuern entgangen.

Alleinaktionär Giroud

Auch im Hinblick auf die Verrechnungssteuer stellten die Richter widerrechtliche Handlungen fest. Das Unternehmen Giroud Vins habe seinem Alleinaktionär Dominique Giroud in den Jahren 2008 und 2009 geldwerte Leistungen im Wert von 3,1 Millionen Franken erbracht, ohne diese gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Dies führte zu einem Verlust von knapp 1,1 Millionen Franken an entgangener Verrechnungssteuer.

Das Bezirksgericht Sitten verurteilte Giroud wegen Leistungs- und Abgabe- sowie Steuerbetrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit drei Jahren Bewährung. Auch die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Mit dem Strafmass folgte es weitgehend der Staatsanwaltschaft. Diese hatte beim Prozess am 26. Juli ebenfalls eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, jedoch mit einer vierjährigen Bewährung beantragt.

Keine Doppelbestrafung

Es ist ist nicht die erste Strafe für den Walliser Weinhändler in dieser Angelegenheit. 2017 hatte bereits das Walliser Kantonsgericht Giroud wegen Steuerbetrug und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagesätzen zu 300 Franken verurteilt. Diese Strafe wurde ergänzend zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt vom Juli 2014 gefällt.

Giroud legte gegen die Verurteilung durch die Walliser Justiz Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er rügte, dass die Walliser ihn für die gleiche Sache verurteilt hätten, wie bereits die Waadtländer Justiz. Damit werde der Grundsatz verletzt, dass man für eine Tat nicht zwei Mal bestraft werden darf. Der Rekurs wurde im Juli 2018 abgelehnt.

Auch die Richter in Sitten wiesen den von Girouds Verteidigern eingelegten Einspruch der Doppelbestrafung zurück. Sie waren der Ansicht, dass diese Urteile nicht kantonale und kommunale Steuerbelange sowie Fragen der Verrechnungssteuer wie im vorliegenden Fall betreffen.

Schwere Schuld

Nach Ansicht des Gerichts wiegt das Verschulden Girouds schwer. Es vertritt den Standpunkt, dass die von mehreren Behörden gegen ihn verhängten Urteile verschiedene Rechtsgebiete betreffen und keine übermässige Sanktion darstellen.

Das Urteil das Bezirksgericht Sitten ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht der Rechtsweg an das Kantonsgericht offen. Ob Giroud den Fall weiterzieht, war am Freitag unklar. Seine Anwälte waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. (sda)