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Postauto

Verfahren gegen Ex-Postauto-Chef

Die Bundespolizei (Fedpol) hat ein Verwaltungsverfahren gegen den ehemaligen Postauto-Chef Daniel Landolf und dessen Finanzchef wegen Leistungsbetrugs eröffnet. Bisher lief das Verfahren lediglich gegen unbekannt. Im schlimmsten Fall drohen fünf Jahre Gefängnis.
Ex-Postauto-Chef Daniel Landolf sieht sich mit einem Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs konfrontiert. Auch der ehemalige Finanzchef ist im Visier des Bundesamtes für Polizei (fedpol). (Archiv)
Bild: KEYSTONE/MANUEL LOPEZ

Gemäss Wortlaut des Gesetzes werfen die Strafermittler den beiden ehemaligen Führungsverantwortlichen vor, arglistig Leistungen des Gemeinwesens erschlichen zu haben, wie Fedpol-Sprecherin Catherine Maret gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht in der "SonntagsZeitung" bestätigte. Die Information ist unterdessen auch auf der Webseite des Fedpol publiziert.

Bei gewerbsmässigem Leistungsbetrug drohen den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung Bussen bis zu 30'000 Franken und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Beim Fedpol rechnet man damit, dass die Untersuchungen in einigen Monaten abgeschlossen sind. Falls die Untersuchung in eine Anklage mündet, müssen sich die beiden Beschuldigten vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Das Verwaltungsverfahren gegen unbekannt wurde im Februar 2018 vom Bundesrat auf Antrag der damaligen Verkehrsministerin Doris Leuthard beschlossen. Mit dem Verfahren wurde das Fedpol betraut, weil dieses nach Ansicht des Bundesrats unbefangen und unabhängig arbeiten kann. Mitte August führte das Fedpol bei der Post und bei Postauto eine Hausdurchsuchung durch.

Bei einem Verwaltungsverfahren geht es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Postautoverkehr durch die Postauto Schweiz AG strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen. Es ist eine Besonderheit des Verwaltungsstrafverfahrens, dass das Fedpol zugleich verfolgende und beurteilende Behörde ist.

Umfassende Untersuchung

Ein Verwaltungsstrafverfahren unterliegt den gleichen Grundsätzen wie ein ordentliches Strafverfahren. Es gelten die Unschuldsvermutung, die Untersuchungsmaxime, das Untersuchungsgeheimnis und das Beschwerderecht.

Das Verwaltungsstrafverfahren untersucht nicht nur die Vorkommnisse eines bestimmten Zeitraums und kann somit über die oft erwähnte Periode von 2007 bis 2015 hinausgehen, wie das Fedpol auf seiner Webseite festhält.

Wie das Fedpol weiter präzisiert, ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Verfahren künftig noch gegen weitere Personen richtet. Wenn die Ermittler noch im Visier haben, wollte Maret gegenüber der "SonntagsZeitung" nicht kommentieren. Möglich bleibt damit, dass namentlich auch gegen die ehemalige Postchefin Susanne Ruoff noch ermittelt werden wird.

Postauto zahlt zurück

Finanziell ist der Postauto-Skandal seit Ende September 2018 erledigt. Die Postauto Schweiz AG wird dem Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt rund 205 Millionen Franken an erschwindelten Subventionen zurückzahlen. Nachdem die Machenschaften aufgeflogen waren, mussten alle Geschäftsleitungsmitglieder der Postauto AG ihren Posten räumen.

Anfang November 2018 übernahm Christian Plüss den Chefposten bei Postauto. Er installierte eine neue Führungscrew wobei sich alle früheren Mitglieder neu bewerben mussten. Interimistisch hatte Thomas Baur das Unternehmen seit Februar 2018 geführt. (sda)