notifications
VW-Abgasskandal

Mögliche Sanktionen der SEC gegen VW-Konzern

Die US-Börsenaufsicht SEC hat den deutschen Volkswagen-Konzern im Dieselskandal wegen angeblicher Verstösse gegen amerikanische Wertpapiergesetze verklagt. Das Unternehmen wehrt sich dagegen.
Dem deutschen Volkswagen-Konzern droht in den USA ein Sanktionsverfahren der Aufsichtsbehörde SEC. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/EPA/FILIP SINGER

Tochterfirmen des Konzerns sollen bei der Ausgabe von Anleihen und anderen besicherten Wertpapieren gegen Informationsvorschriften verstossen haben, hiess es von der SEC. VW kündigte am Freitag umgehend an, sich mit "Nachdruck" zur Wehr zu setzen. Die Klage weise "erhebliche juristische und inhaltliche Mängel auf".

Die Klage steht im Zusammenhang mit der im September 2015 in den USA aufgeflogenen Software-Manipulation von Abgastests. "Volkswagen hat bereits vor über zwei Jahren milliardenschwere Vergleichsabkommen mit dem US-Justizministerium, fast allen US-Bundesstaaten sowie beinahe 600'000 Verbrauchern in den USA geschlossen", sagte ein VW-Sprecher.

Weitere Klagen

"Bedauerlicherweise versucht die SEC, nun noch einmal draufzusatteln." VW hatte mehr als 23 Milliarden US-Dollar gezahlt, um die Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu räumen. Zum Vergleich mit dem Justizministerium zählte auch ein Schuldeingeständnis des Konzerns, gegen US-Gesetze verstossen zu haben. Volkswagen sieht sich - neben Klagen von Autokäufern - einer Reihe von Anlegerklagen gegenüber. Zuletzt bezifferte VW die Risiken aus solchen anhängigen Anlegerklagen weltweit im Geschäftsbericht auf rund 9,6 Milliarden Euro.

Volkswagen hat immer wieder bestritten, gegen Informationspflichten verstossen zu haben. Mit einigen klagenden US-Anlegern hatten sich der Konzern bereits auf einen Vergleich geeinigt. Im Geschäftsbericht hatte VW am Dienstag auch mitgeteilt, dass die US-Börsenaufsicht den Konzern im Januar 2017 informiert hatte, dass sie rund um die Begebung von Anleihen und vermögensbesicherten Wertpapieren (sogenannte ABS - Asset Backed Securities) ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Dieses könnte in ein Sanktionsverfahren münden, hiess es weiter. (sda/dpa/reu)