notifications
Empfangsgebühren

Kritik an Bakom wegen Serafe-Rechnungen

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Risiken bei der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S).
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist seiner Aufsichtspflicht über die Tätigkeiten der Serafe nur grösstenteils nachgekommen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Bakom sei seiner Aufsichtspflicht bei der Umstellung der Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren grösstenteils nachgekommen. Dies steht im Bericht, den die GPK-S am Donnerstag veröffentlicht hat. Die Umstellung auf die Erhebung pro Haushalt sei jedoch unterschätzt worden.

Als zu Beginn des Jahres 2019 die neue Erhebungsstelle Serafe die ersten Rechnungen für die Empfangsgebühren verschickte, erhielten mehrere tausend Schweizer Haushalte falsche Abgaberechnungen. Das Bakom wies darauf hin, dass die falschen Rechnungen auf fehlerhafte Haushaltsdaten der Kantone und Gemeinden zurückzuführen seien. Die Einwohnerdienste der Gemeinden und die Serafe wurden daraufhin mit Reklamationen eingedeckt.

Das Bakom habe schnell reagiert und die Serafe zur alleinigen Anlaufstelle erklärt, heisst es im Bericht. Zudem sei das Bakom seit Beginn der Probleme bemüht, die Anzahl falscher Rechnungen pro Monat zu reduzieren.

Unklare Kostenfolgen

Die Kommission bedaure aber, dass monatlich noch immer mehrere tausend Haushalte eine falsche Rechnung erhielten, teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit. Zuletzt wurde im Juni dieses Jahres bekannt, dass im Mai 224'000 Haushalte zwei Mal eine Rechnung für die Empfangsgebühren erhielten. Die Kommission erwarte, dass das Bakom die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Kantonen und der Serafe prüft und weitere Verbesserungsmassnahmen trifft.

Die Kommission hält weiter fest, dass die Kosten für die falsch verschickten Serafe-Rechnungen noch nicht bekannt seien. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat, nun zu klären, wie viel dieser Mehraufwand kostet und wer ihn zu bezahlen hat.

Die Kommission hat den Bundesrat um eine Stellungnahme bis am 25. Januar 2021 gebeten. Die Kommission behalte sich vor, das Dossier bei neuen Vorkommnissen wieder zu öffnen und bei Bedarf Schritte einzuleiten. (sda)