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Onlinehandel

Kein barrierefreier Zugang zu Online-Shops

1,7 Millionen Menschen oder 20 Prozent der Bevölkerung haben in der Schweiz keinen gleichberechtigten Zugang zum Onlinehandel. Damit besteht für die Webseiten dringender Handlungsbedarf, und die Händler müssen Barrieren beseitigen.
Für Menschen mit Behinderung kann online Einkaufen immer noch hürdenreich sein. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Im aktuellen Boom des Onlinehandels mit einem Wachstum von über 35 Prozent im ersten Halbjahr 2020 werde der Zugang zum Angebot immer wichtiger, schreibt die Stiftung "Zugang für alle" in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie. Die Stiftung ist ein Kompetenzzentrum für barrierefreie Technologie. Die Zugänglichkeitsstudie ist die fünfte ihrer Art.

41 Onlineshops wurden für sie unter die Lupe genommen. Davon waren nur zehn für Menschen mit Behinderungen gut bis sehr gut nutzbar. 17 Onlineshops konnten die Betroffenen in Teilen bedienen. 14 Shops erwiesen sich als unzugänglich. Diese verletzten grundlegende Regeln der Barrierefreiheit mehrfach und schwerwiegend.

Viele Hürden

Die Anbieter liessen gemäss der Stiftung ausser Acht, dass es zahlreiche Menschen mit Einschränkungen gibt. Lassen sich etwa die Funktionen nur mit der Computermaus ansteuern, geraten Menschen mit motorischen Behinderungen im Hintertreffen. Liegen Informationen nur als Bilder vor, sind Blinde benachteiligt.

Sind Herstellervideos nicht mit Text versehen, fehlen Hörbehinderten Informationen. Eine komplizierte Sprache und Struktur erschweren Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang. Liegt ein Aufmerksamkeitsdefizit vor, stören animierte Inhalte und Newsticker.

Vorbild Bund

Unter den zehn den als gut bis sehr gut nutzbaren Onlineangeboten finden sich fünf bundesnahe Betriebe. Bei den Privatunternehmen erhielten die Fluggesellschaft Swiss, Nespresso, Airbnb und Ikea gute Noten.

Die Stiftung führt das darauf zurück, dass diese international aufgestellten Firmen in Ländern tätig sind, wo strengere Vorschriften für die Barrierefreiheit bestehen und bei Verstössen Klagen und Bussen drohen.

Der barrierefreie Zugang zu Online-Angeboten war am Donnerstag Thema einer digitalen Fachtagung der Geschäftsstelle Geschäftsstelle E-Accessibility Bund. (sda)