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Schweiz - EU

Kantone nehmen im März Stellung zu Abkommen

Die Kantone wollen stabile Verhältnisse gegenüber der EU. Sie haben aber noch diverse Vorbehalte gegenüber dem vorliegenden Verhandlungsresultat zum Rahmenabkommen. Ende März 2019 soll ein formeller Stellungsbezug der Kantone vorliegen.
Die Kantonsregierungen haben bis Ende März Zeit, eine Stellungnahme zum Entwurf eines Rahmenabkommens mit der EU abzugeben. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Konferenz der Kantonsregierungen habe am Freitagmorgen eine erste Einschätzung des Verhandlungsergebnisses vorgenommen, erklärte deren Präsident, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth (CVP), vor den Medien in Bern. Seit einer Woche liege der französische Text vor, es sei daher nicht möglich, bereits eine definitive Position zu beziehen.

Bedenkfrist bis Ende März

Jetzt hätten die Kantone bis zum 29. März Zeit, sich materiell mit dem Dossier zu befassen. Stimmten 18 Kantone dem vorliegenden Vertragswerk zu, dann werde die Konferenz eine offizielle Position beziehen.

Würth wollte auf Nachfrage keine Prognose abgeben, wie sich die Kantone entscheiden werden. Auch mögliche negative Folgen einer Ablehnung seien am Freitag kein Thema gewesen. Er hoffe, dass es bei einem Scheitern nicht zu einer "Eskalationsspirale" kommen werde. Das wäre nicht im Interesse der Schweiz und müsse verhindert werden, erklärte er.

Würth betonte, dass die Kantone selbstverständlich stabile politische und regulatorische Rahmenbedingungen mit der EU als elementar erachteten. Die Kantone hätte aber Vorbehalte gegenüber dem vorliegenden Vertragswerk und müssten abwägen, ob sie damit leben könnten oder nicht.

Rote Linien

Vorbehalte gibt es bei der Unionsbürgerrichtlinie. Hier habe der Bundesrat Ende 2013 in Übereinstimmung mit den Kantonen rote Linien gezogen. Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie wird im Entwurf nicht explizit ausgeschlossen.

Laut Würth hätte die Schweiz bei einer vollständigen Übernahme ein Problem. Die Ausschaffung krimineller Ausländer sei in der EU im Vergleich zur Schweiz tendenziell erschwert. Unterschiedliche Praxen gebe es auch bei der Sozialhilfe an Ausländer.

"Ziemlich sensibel" reagierten die Kantone, wenn es um die Modernisierung des Freihandelsabkommens und die Auslegung von Artikel 23 über Beihilfen gehe, sagte Würth. Die Thematik habe Auswirkungen auf verschiedene Branchen und berge innenpolitische Sprengkraft.

Das Freihandelsabkommen von 1972 fällt nicht unter das institutionelle Abkommen. Beide Parteien zeigten sich aber bereit, Verhandlungen über die Modernisierung aufzunehmen.

"Engmaschiges" Beihilfengesetz

Bei den Beihilfen hätten eine allgemeine materielle Regelung und materielle Änderungen bei den bestehenden Verträgen mit Ausnahme des Luftverkehrsabkommens verhindert werden können, sagte Würth. Es sei aber störend, dass das Beihilfengesetz sehr engmaschig sei.

Als Verhandlungserfolg der Schweiz wertete Würth hingegen, dass bei der Streitbeilegung nicht eine Partei allein sich direkt an den EU-Gerichtshof (EuGH) wenden kann.

Auf eine Frage nach den Auswirkungen eines ungeordneten Brexit erklärte Generalsekretär Roland Mayer, dass in diesem Fall die Schweiz und die EU "ein paar andere Probleme" zu lösen hätten. Das Abkommen mit der Schweiz würde dann kurzfristig anderen Punkte auf der Traktandenliste der EU weichen müssen. Wenn die Brexit-Verhandlungen gelingen würden, ändere sich nichts für die Schweiz. (sda)