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Abstimmungen

E-Voting-System darf angegriffen werden

Das E-Voting System der Post wird ab 25. Februar während eines Monats einem sogenannten Intrusionstest unterzogen. Hacker aus aller Welt können in dieser Zeit das System angreifen und so einen Beitrag zu seiner Sicherheit leisten.
E-Voting ermöglicht das Abstimmen per Internet. Der Kanton Genf hat inzwischen sein System eingestellt. Damit verfügt nur noch die Post über ein E-Voting-System das nun einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen werden soll. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Bild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Beim System der Post handle es sich um das erste schweizerische System, das vollständig verifizierbar sei, heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei vom Donnerstag. Dies erlaube einen breiteren Einsatz von E-Voting.

Die vollständige Verifizierbarkeit gewährleiste, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen erkannt würden. Gemäss den Anforderungen des Bundesrechts müsse dieses System vor dem Ersteinsatz zertifiziert werden und der Quellcode sei offen zu legen.

Zusätzlich hätten Bund und Kantone entschieden, das E-Voting System vor dem Ersteinsatz einem öffentlichen Intrusionstest zu unterziehen. Bei diesem Test, auch Pentest genannt, werde die Sicherheit geprüft, indem das System angegriffen werde.

Ein Intrusionstest werde bereits im Rahmen der Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt. Mit dem öffentlichen Intrusionstest könne die Sicherheit nun zusätzlich durch eine Vielzahl von Menschen geprüft werden.

Quellcode veröffentlichen

Die Anforderungen für den öffentlichen Intrusionstest verpflichten die Systemanbieter, ihr System während vier Wochen für den Test zur Verfügung zu stellen. Die Hacker-Community soll versuchen, Stimmen zu manipulieren, abgegebene Stimmen zu lesen sowie Sicherheitsvorkehrungen ausser Kraft zu setzen oder zu umgehen, welche die Stimmen und sicherheitsrelevante Daten schützen. Als Grundlage für diese Tests müssten die Systemdokumentation sowie der Quellcode vorgängig veröffentlicht werden.

Die Post stelle das System vom 25. Februar bis 24. März für den Test zur Verfügung: Die auf Intrusionstests spezialisierte Firma SCRT werde im Auftrag von Bund und Kantonen die Teilnehmenden registrieren. Sie bewerte auch die Rückmeldungen und nehme zu ihnen sobald als möglich Stellung.

Entschädigung möglich

Bund und Kantone leisteten über den Schwerpunktplan von E-Government Schweiz einen Beitrag von 250'000 Franken an den öffentlichen Intrusionstest. Davon seien 150'000 Franken als Beitrag an die Gesamtkosten der Post vorgesehen. Die Aufwände von SCRT würden mit 100'000 Franken entgolten.

Besonders wertvolle Meldungen von Sicherheitslücken sollen finanziell entschädigt werden. Die Post legt die Höhe möglicher Entschädigungen fest und ist für deren Auszahlung zuständig.

Die Einführung von E-Voting ist umstritten. Der Kanton Genf hat den Betrieb eines Systems eingestellt. Hacker des Chaos Computer Clubs hatten gezeigt, wie der Datenverkehr von Abstimmenden auf falsche Server umgeleitet werden kann. Als einziges E-Voting-System blieb damit jenes der Post.

Inzwischen hat ein überparteiliches Komitee die Lancierung einer Volksinitiative für ein Moratorium angekündigt, weil das E-Voting unsicher sei und die Demokratie gefährde. Die elektronische Stimmabgabe soll deshalb vorerst während mindestens fünf Jahren verboten werden. (sda)