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Datenschutz

Deutsches Kartellamt geht gegen Facebook vor

Die deutschen Wettbewerbshüter wollen die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook einschränken. Das Kartellamt auferelgt dem US-Riesen "weitreichende Beschränkungen" bei der Verarbeitung von Nutzerdaten.
Die deutschen Kartellwächter untersagen Facebook die Datensammlung auf fremden Websites. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/AP/RICHARD DREW

Der US-Riese sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag.

Facebook mache die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie beispielsweise den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram sammeln zu können. Dazu gehörten aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen könne.

Künftig dürften Dienste wie Whatsapp oder Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese dürften aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zugeordnet werden, erklärte die Behörde. Die Einwilligung sei auch für die Sammlung von Daten von Drittwebseiten möglich. Die Entscheidung des Kartellamts sei aber noch nicht rechtskräftig.

Facebook will Beschwerde einlegen

Facebook will sich gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, wonach der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung in Deutschland missbraucht, zur Wehr setzen. "Wir werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", kündigte das weltgrösste Internet-Netzwerk am Donnerstag in Reaktion auf den Beschluss der Bonner Behörde an.

Dies werde vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geschehen. Facebook ist der Ansicht, dass das Kartellamt den starken Wettbewerb in Deutschland durch andere Anbieter wie die Google-Tochter YouTube, Snapchat oder Twitter unterschätzt. Zudem bewerteten die Aufseher die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch Facebook falsch. Ausserdem werde das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise angewendet, da es Sonderanforderungen an das Unternehmen stelle, die nur für Facebook gelten sollten.

Mundt hat den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft ins Zentrum gerückt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Konsumenten zu schützen, hatte er immer wieder betont. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen Facebook im März 2016 eingeleitet. Aber auch den US-Onlineriesen Amazon hatte die Behörde ins Visier genommen. (sda/awp/reu)