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Empfangsgebühren

Ab Ende Januar Abzug bei Empfangsgebühren

Jahrelang haben die Konsumentinnen und Konsumenten widerrechtlich Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren bezahlen müssen. Ende Januar zahlt die Gebührenstelle Serafe den ersten Haushalten 50 Franken zurück.
Die Gebührenstelle Serafe zieht den Haushalten bis Ende Jahr 50 Franken von der Gebührenrechnung ab. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das für die Entschädigung notwendige Gesetz ist am Freitag in Kraft getreten, wie die Stiftung für Konsumentenschutz mitteilte. Damit gehe ein langer Kampf des Konsumentenschutzes zusammen mit den Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen zu Ende.

Die Rückerstattung zieht Serafe von der ersten Abgaberechnung ab. Das betrifft demnach die Jahres- oder die erste Dreimonatsrechnung. Bis Ende Jahr sollte das für alle gebührenpflichtigen Haushalte erfolgt sein. Die 50 Franken werden automatisch abgezogen. Selbst aktiv werden müssen die Haushalte nicht.

Anders die Unternehmen, wie das Bundesamt für Kommunikation in Erinnerung ruft. Sie können die Rückerstattung mittels Onlineformular beantragen. Das Bundesgericht hatte 2018 die Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Mehrwertsteuern auf den Empfangsgebühren angeordnet. Im September 2020 verabschiedete das Parlament das dafür geschaffene Gesetz und der Bundesrat setzte es auf den 15. Januar in Kraft. (sda)