Babypause
Sind Frauen nach der Geburt eines Kindes über den Mutterschaftsurlaub hinaus für einige Zeit nicht erwerbstätig, entstehen Beitragslücken in der Vorsorge. Während dieser Zeit fliesst kein Geld in die Pensionskasse, und auch das Ansparen in der privaten Vorsorge 3a ist in dieser Zeit nicht möglich, da dafür ein AHV-pflichtiges Einkommen vorausgesetzt wird.
Teilzeitarbeit
Rund 60% der Frauen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Bei Männern sind es rund 18%. Der Entscheid zur Teilzeitarbeit liegt oft in der familiären Beanspruchung. Ein Teilzeitpensum bringt auch ein niedrigeres Lohnniveau mit sich, wodurch weniger Pensionskassenkapital aufgebaut werden kann. Je nach Lohn wird die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse (Jahr 2022: CHF 21 510) gar nicht erreicht.
Weniger Finanzkenntnisse
Laut aktuellen Studien sind Finanzthemen in vielen Partnerschaften immer noch «Männersache». Die Studien kommen zum Schluss, dass Frauen die für sie relevanten Vorsorgefragen oft nicht in der notwendigen Weise klären, was später zu schmerzlichen Einkommenslücken führen kann. Durch Trennungen, Scheidungen oder den Todesfall des Partners können sich die Probleme akzentuieren.
Vorsorgekapital für Frauen ist vor allem auch deshalb wichtig, da Frauen statistisch älter werden als Männer und die Reserven länger reichen müssen. Mein Tipp: Befassen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Vorsorge – je früher desto besser. Lassen Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse Ihre voraussichtliche AHV-Rente vorausberechnen. Und bauen Sie privates Vorsorgevermögen in Ihrer Säule 3a auf. Mit gezielten Anlagen Ihres Vorsorgevermögens profitieren Sie dabei von zusätzlichen Renditechancen. Prüfen Sie zudem, ob für Sie allenfalls Pensionskasseneinkäufe infrage kämen. Vorsorgethemen sind komplex und vielschichtig - wir beraten Sie gerne.
Erfahren Sie mehr auf:
www.szkb.ch/vorsorgen