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Miet-Tipp
Wurde Ihre Miete erhöht?
Der Referenzzinssatz ist auf 1,5 Prozent gestiegen. Dies muss nicht unbedingt eine Mietzinserhöhung zur Folge haben. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät: Falls die Miete jetzt erhöht wird, muss man selber aktiv werden – am besten mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbandes – und die Mietzinserhöhung anfechten, wenn sie nicht nachvollziehbar ist.
Eine unberechtigte Erhöhung des Mietzinses kann innert 30 Tagen von der Mieterschaft angefochten werden.
Die Vermieterschaft kann eine Miete nicht beliebig erhöhen. Sie ist dabei an klare Regeln gebunden. Diese werden aber nicht automatisch überprüft – deshalb müssen die Mieterinnen und Mieter selber aktiv werden.
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