Miet-Tipp

Wurde Ihre Miete erhöht?

Der Referenzzinssatz ist auf 1,5 Prozent gestiegen. Dies muss nicht unbedingt eine Mietzinserhöhung zur Folge haben. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät: Falls die Miete jetzt erhöht wird, muss man selber aktiv werden – am besten mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbandes – und die Mietzinserhöhung anfechten, wenn sie nicht nachvollziehbar ist.
Eine unberechtigte Erhöhung des Mietzinses kann innert 30 Tagen von der Mieterschaft angefochten werden.
Foto: Symbolbild Pexels
Die Vermieterschaft kann eine Miete nicht beliebig erhöhen. Sie ist dabei an klare Regeln gebunden. Diese werden aber nicht automatisch überprüft – deshalb müssen die Mieterinnen und Mieter selber aktiv werden.

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