(dk) Behandelt wird unter anderem die Motion «Wartgeld für freipraktizierende Hebammen im Kanton Schwyz». Der Vorstoss geht auf die Motionärin Elsbeth Anderegg Marty (SP, Altendorf) zurück. Gemeinsam mit sieben Mitunterzeichnenden fordert sie darin eine aktualisierte gesetzliche Grundlage für die kostendeckende und zeitgemässe Entlöhnung des Pikettdienstes der freipraktizierenden Hebammen.
Unter Wartgeld versteht man eine Pikettentschädigung, die den Hebammen ausgerichtet wird, weil sie für Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche ständig abrufbar und auch während der Wochenbettpflege – insbesondere während der ersten Tage – in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein müssen. Die Bezirke Einsiedeln und Küssnacht sowie die Gemeinden Illgau und Freienbach übernehmen laut Anderegg «in vorbildlicher Weise diese Beträge, während die Mehrzahl der Schwyzer Gemeinden dies nicht tut.» Will heissen, dass das Wartgeld in den meisten Fällen von den Familien berappt werden muss.
Der Regierungsrat kommt hingegen zum Schluss, dass keine Notwendigkeit besteht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Gemeinden und Bezirke verpflichtet, ein Wartgeld für freipraktizierende Hebammen auszurichten. Es soll weiterhin den Gemeinden und Bezirken freigestellt bleiben, ein Wartgeld auszurichten. Gleicher Meinung – im Fall der FDP zumindest grossmehrheitlich – sind die SVP und die FDP. Der Entscheid dürfte im Kantonsrat deshalb knapp ausfallen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit ausserhalb von stationären Leistungen nicht dem Kanton obliegt.
«Es ist klar, dass der Kanton diese Leistungen nicht zu tragen hat», sagt FDP-Kantonsrat Gregor Achermann aus Schwyz. Es bestehe zudem jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, die es den Gemeinden erlaube, den Hebammen ein kostendeckendes Wartgeld für ihren Pikettdienst auszurichten. «Eine gesetzliche Verpflichtung würde für viele Gemeinden eine zusätzliche Mehrbelastung bedeuten», so Achermann weiter.
Klipp und klar formuliert man es bei der SVP: «Die Entschädigung der Hebammen ist durch die Tarifvereinbarungen mit den Versicherern an sich geregelt und bedarf keiner weiteren Abgeltung durch die öffentliche Hand. Eine freipraktizierende Hebamme hat heute weder eine Aufnahmepflicht, noch ist sie verpflichtet, eine Dienstabdeckung über das ganze Jahr sicherzustellen», heisst es im Vorbericht zur Session. Die SVP-Fraktion sei deshalb gegen eine explizite Verpflichtung der Gemeinden zur Ausrichtung eines Wartgeldes und lehne die Motion deshalb einstimmig ab.
Sukkurs erhält die SP von der GLP und der CVP. Die GLP-Fraktion unterstützt die Motion einstimmig. «Wir sind der Überzeugung, dass diese Dienstleistung eine grosse Hilfe für junge Familien darstellt», so der Tenor. Eine gut funktionierende Pikettregelung mit fairer Bezahlung helfe, die Notfalleinweisungen in Spitäler zu minimieren und somit Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Da dies auch im direkten Interesse des Kantons sei, solle auch geprüft werden, ob diese Leistung künftig nicht vom Kanton statt von den Gemeinden übernommen werden sollte.
Klar Ja sagen will auch die CVP. «Eine spontane Geburt ist nicht planbar, die Hebamme muss Tag und Nacht für ihren Einsatz bereit sein – dafür bekommt sie pro Geburt gerade mal 120 Franken Wartgeld», so die CVP-Fraktion. Dies sei überhaupt nicht zeitgemäss. «Die Hebamme ist rund um eine Geburt eine wichtige Ansprechperson, umso mehr, wenn der Trend weiter zur ambulanten Betreuung geht und die jungen Familien zu Hause alleine zu Recht kommen müssen», sagt Irene Huwyler (CVP, Schwyz), Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit.
Der Kantonsrat hat mit der Zustimmung zu dieser Motion die Gelegenheit, die Wertschätzung gegenüber diesem Pflegeberuf auszudrücken, indem die Hebammen für ihren Einsatz zeitgemäss entlöhnt werden. Und für die SP ist klar, dass nur mit der Annahme der Motion der Beruf attraktiv bleibt und junge Familien finanziell entlastet werden können.
SGV unter die Arme greifen
Einig sind sich die Fraktionen, dass der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees AG (SGV) wegen der Verluste durch die Corona-Pandemie finanziell unter die Arme gegriffen werden soll. Erfolgen soll dies mit einem teilweisen Verzicht auf Rückzahlung eines bedingt rückzahlbaren Darlehens an die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees AG (SGV).
Die SGV hat dazu bei den fünf Anrainerkantonen und beim Bund beantragt, auf die Rückzahlung des im Jahr 1989 an die SGV gewährten bedingt rückzahlbaren Investitionsbeitrags (Darlehen) von insgesamt 11,888 Millionen Franken (wovon rund 1,002 Millionen durch den Kanton Schwyz getragen wurden) im Umfang von 6 Millionen Franken zu verzichten. Der auf den Kanton Schwyz entfallende Verzichtsanteil macht 505'800 Franken aus. Während die SVP-Fraktion nur mehrheitlich zustimmt, treten die übrigen Fraktionen in dieser Sache geschlossen auf. Wenn auch «mit wenig Begeisterung, aber doch mit der nötigen Portion Verständnis», wie es bei der FDP heisst.
Wahl von Jan Stocker
Es wird aber nicht nur abgestimmt, sondern auch gewählt. Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Walter Duss muss die SVP Freienbach für Ersatz sorgen. Sie fand diesen in der Person von Jan Stocker. Er wird das Mandat als Kantonsrat für den Rest der Amtsdauer 2020–2024 annehmen.