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Luzern/Küssnacht

«Todespfleger» kommt nicht frei

Der Mann, der als «Todespfleger» bekannt geworden war, hatte zwischen 1995 und 2001 in Alters- und Pflegeheimen in Obwalden, Schwyz und Luzern 22 Patienten getötet. Nun ist sein Haftentlassungsgesuch rechtskräftig abgelehnt worden.
Der Pfleger während seines Prozesses im Jahr 2005.
Bild: Archivbild

Es ist das grösste Serienverbrechen in der Schweizer Geschichte: Ein Krankenpfleger hatte in Sarnen, Küssnacht und Luzern mindestens 22 betagte Patienten getötet. 2006 wurde der Luzerner Todespfleger zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.

Im Juni 2016 wurde erstmals eine bedingte Entlassung geprüft. Mit negativem Entscheid. Dies ist nun erneut der Fall: Im Rahmen der «jährlich wiederkehrenden Prüfung» habe der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern die bedingte Entlassung abgelehnt, sagt Stefan Weiss, Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug, auf Anfrage.

«Der Verurteilte verbleibt somit weiterhin im Strafvollzug, aktuell befindet er sich im Arbeitsexternat.» Weitere Auskünfte würden nicht erteilt. Der Entscheid ist rechtskräftig. (mod/fi)

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