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Schwyz
Streit um Hagelschaden landet vor Bundesgericht
Beim Kauf eines Autos soll ein früherer Hagelschaden verschwiegen und nicht fachmännisch repariert worden sein, bemängelte der Käufer.
Der Verkäufer habe von einer fachmännischen Reparatur ausgehen können, weshalb ihm keine absichtliche Täuschung vorgeworfen werden könne, begründet das Bundesgericht die Abweisung der Klage.
Fünf Jahre lang war der Käufer eines Fahrzeugs offenbar mit seinem Kauf zufrieden. Er hatte im Oktober 2012 für den Personenwagen einem gelernten Automechaniker 24 000 Franken bezahlt. Im August 2017 entstand am Auto ein Hagelschaden.
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