notifications
Kanton

Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilt zwei Sozialhilfe-Betrüger

Wer unrechtmässig Sozialleistungen bezieht und auffliegt, muss mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft rechnen. So wie aktuell ein Mann und eine Frau aus dem Kanton Schwyz.

Ob es vorsätzlich war, ist im ersten Fall einer 60-jährigen Höfnerin nicht klar. Dem Strafbefehl ist nur zu entnehmen, dass die Frau Sozialhilfegelder bezog und gleichzeitig ihr Säule-3a-Konto auflöste. Schon beim Gesuch um Sozialhilfe an die Gemeinde hätte sie bei den Vermögenswerten ihr Säule-3a-Konto angeben müssen. Das tat sie nicht – ihr Gesuch wurde bewilligt.

Ab dem 1. Juli 2020 erhielt die Verkäuferin monatlich 3135 Franken von der Sozialhilfe. Etwa einen Monat später löste sie ihr Säule-3a-Konto auf, wodurch ihr jetzt die 28'783 Franken zur Verfügung standen. Ab diesem Zeitpunkt verfiel ihr Anspruch auf Sozialhilfe. Doch das verschwieg sie der Fürsorge der Gemeinde. Noch bis zum März 2021 erhielt sie Sozialleistungen von insgesamt 10'313 Franken.

Die 60-Jährige erhielt eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken. Neben der Busse muss sie auch die Verfahrenskosten von total 680 Franken bezahlen.

Der zweite Fall betrifft einen 37-jährigen Hilfskoch. Für den Februar, März und April 2018 bezog er von der Arbeitslosenversicherung insgesamt 4373 Franken. Für die drei Monate gab er jeweils an, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, dabei arbeitete er seit Februar 2018 und bis 30. April als Hilfskoch im Teilpensum in einem Ausserschwyzer Restaurant. Pro Monat verdiente er damit 1648 Franken.

Weil er auch noch zweimal schwarz Bus fuhr, bestraft ihn die Schwyzer Staatsanwaltschaft mit einer Busse von 700 Franken. Bezahlt er diese nicht, muss er für sieben Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 900 Franken. Die Zivilforderung der Geschädigten in der Höhe von 440 Franken wird auf den Zivilweg verwiesen.

Anouk Arbenz

Kommentare (0)