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Schwyz

Schwyzer Regierungsrat will Neuschätzung von landwirtschaftlichen Grundstücken mit Gegenvorschlag retten

Die Schwyzer Regierung streckt dem Parlament bei der umstrittenen Neuschätzung landwirtschaftlicher Grundstücke die Hand zum Kompromiss entgegen. Demnach soll die Schätzung fortgesetzt werden, die ermittelten Steuerwerte sollen sich aber erst später auswirken.

(sda) Bei der Schätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke muss sich der Kanton Schwyz nach der eidgenössischen Schätzanleitung richten. Das Gesetz sieht vor, dass eine Neuschätzung durchgeführt werden muss, wenn eine Revision der eidgenössischen Vorgaben im Kanton Schwyz eine Änderung der Schätzwerte von mindestens 20 Prozent verursacht.

Eine neue, auf den 1. April 2018 in Kraft getretene eidgenössische Schätzungsanleitung dürfte im Kanton Schwyz die Schätzungswerte im Schnitt um 34 Prozent in die Höhe treiben. Ein Grund für den starken Anstieg ist, dass es im Kanton Schwyz auf den Bauernhöfen relativ viel Wohnraum gibt, der nicht vom Betriebsleiter genutzt wird.

Wie vom Gesetz vorgesehen, startete der Regierungsrat 2019 eine generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke. Dies löste Widerstand aus und eine Motion, die der Kantonsrat im selben Jahr mit 46 zu 45 Stimmen guthiess.

Laufende Schätzung stoppen

Die Motion verlangt, dass steuerliche Neubewertungen nicht mehr auf Grund eines Automatismus durchgeführt werden sollen, sondern vom Kantonsrat zu beschliessen seien, und zwar rückwirkend auf 2018. Das Parlament könnte damit die laufende Schätzung stoppen.

Der Regierungsrat arbeitete zwar eine Gesetzesvorlage im Sinne der Motion aus, präsentierte mit dieser am Freitag aber auch einen Gegenvorschlag. Er begründete dies damit, dass die Motion mit ihrer Rückwirkung die Rechtssicherheit und -gleichheit verletze. Zudem wäre der Kantonsrat an kein sachliches Kriterium gebunden, wann eine Neuschätzung vorzunehmen sei.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die generelle Neuschätzung beibehalten werden solle. Die neuen Werte sollen sich aber steuerlich erst später, nämlich erstmals in der Steuerperiode 2021 auswirken.

Die Motionäre hatten unter anderem auch damit argumentiert, dass die Neuschätzung gravierende Auswirkungen auf Bauernfamilien haben könnte, wenn es etwa um Prämienverbilligungen oder Stipendien gehe. Dies bestreitet der Regierungsrat nicht. Im Umkehrschluss bedeute dies aber auch, dass diese Familien ohne Neueinschätzung überhöhte Leistungen beziehen könnten.

Die Umsetzung der Motion und der Gegenvorschlag des Regierungsrats kommen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis Mitte Juli 2020.

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