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Kanton Schwyz
Die Baubewilligungs-Verfahren werden nicht beschleunigt
Im Kanton Schwyz werden das kommunale Nutzungsplanungs- sowie das Baubewilligungsverfahren nicht grundlegend geändert. Dies hat der Schwyzer Regierungsrat bei einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes beschlossen.
Der Schwyzer Regierungsrat rüttelt nicht am Gerüst des Planungs- und Baugesetzes. (Symbolbild)
Der Kantonsrat hatte mit Vorstössen Forderungen nach einer Beschleunigung der beiden Verfahren aufgestellt. Er sehe aber in der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes keine umfassende Änderungen vor, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag ...
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