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Schwyz

Schwyzer Parlament will keine LSVA-Gelder für Klimakosten verwenden

Der Schwyzer Kantonsrat will nichts davon wissen, kantonale Gelder aus der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Kosten des Klimawandels zu verwenden. Mit 61 zu 23 Stimmen hat der Kantonsrat am Mittwoch eine Motion der GLP für nicht erheblich erklärt.

Die Grünliberalen hatten verlangt, dass LSVA-Gelder zum Ausgleich von ungedeckten Klimakosten, die durch den motorisierten Strassenverkehr entstehen, verwendet werden können. Dabei handle es sich um die eigentliche Deckung von externen Kosten, sagte einer der drei GLP-Motionäre in der Ratsdebatte. LSVA-Gelder sollten zudem zur Verminderung weiterer Klimaschäden eingesetzt werden, indem man zum Beispiel den öffentlichen Verkehr fördere.

Der Kanton Schwyz erhält jährlich durchschnittlich 12 Millionen Franken aus den LSVA-Geldern des Bundes. Die Mittel fliessen in die Strassenkasse und werden für Bau und Unterhalt von Strassen verwendet. Nach dem Willen des Kantonsparlaments soll dies auch so bleiben. Wie die Regierung lehnten auch SVP, FDP sowie die CVP-Mehrheit das Anliegen der Grünliberalen ab.

Was die GLP fordere, sei nicht praktikabel, sagte ein Sprecher der SVP. Die Zuweisung von LSVA-Geldern an die Deckung der kaum quantifizierbaren Klimakosten sei nicht umsetzbar. Eine Rednerin der FDP meinte, dass ein kantonaler Alleingang nicht zielführend sei. Es brauche nationale und internationale Lösungen, um den Klimawandel anzugehen. Im Übrigen mache die Schweiz schon sehr viel für das Klima im internationalen Vergleich, hiess es weiter.

Man könne nicht nichts machen, gaben Sprecher der SP und der GLP zu bedenken. Man müsse endlich handeln gegen den drohenden Klimakollaps. Auch der Kanton Schwyz sei zu einer aktiven Klimapolitik aufgerufen und solle das tun, was möglich sei. Regierungsrat sowie SVP und FDP wehrten sich mit den immer gleichen Argumenten gegen Klimaschutzmassnahmen, wurde kritisiert.

Auch Klimaschutz-Postulat ohne Chance

Klimaschutz war auch das Thema eines Postulats, von dem der Kantonsrat ebenfalls nichts wissen wollte. Die drei GLP-Kantonsräte hatten gefordert, dass bei der kantonalen Gesetzgebung immer auch Klimafolgenabschätzungen vorgenommen werden sollen.

Auch in diesem Fall wurde die mangelnde Praktikabilität gegen den Vorstoss angeführt. Zudem sei das Postulat unnötig, weil das geltende Gesetz schon jetzt verlange, umweltrelevante Auswirkungen von Geschäften im Kantonsrat darzulegen. Das GLP-Postulat wurde mit 70 zu 16 Stimmen für nicht erheblich erklärt. (sda)

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