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Eine verurteilte Maskenverweigerin aus dem Kanton Schwyz zog ihr Urteil bis vors Bundesgericht in Lausanne, wollte dort aber die Gerichtsgebühr nicht bezahlen.
Die Frau wehrte sich gegen eine Busse von 100 Franken wegen Nichttragens der Schutzmaske in öffentlich zugänglichen Innenräume bis vor Bundesgericht. Jetzt sitzt sie auf Gerichtskosten von mehreren Tausend Franken.
Bis zuletzt wollte eine Märchlerin gehen, die wegen Nichttragens der Schutzmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen mit einer Busse von 100 Franken bestraft worden war. Kurz vor der Ausschöpfung der Schweizer Gerichtsinstanzen gab sie aber auf und zog ...
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