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Eine verurteilte Maskenverweigerin aus dem Kanton Schwyz zog ihr Urteil bis vors Bundesgericht in Lausanne, wollte dort aber die Gerichtsgebühr nicht bezahlen.
Bis zuletzt wollte eine Märchlerin gehen, die wegen Nichttragens der Schutzmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen mit einer Busse von 100 Franken bestraft worden war.
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