Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Bundesgericht
Trotz Liegenschaften im Ausland bezog ein Küssnachter Ehepaar Sozialhilfe
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines ausländischen Ehepaars aus Küssnacht ab. Dieses kassierte über Jahre Sozialhilfe. Eine Rolle spielt im Fall auch der Sohn – und ein angeblicher Zwillingsbruder.
In der Zeit von 2004 bis 2008 und erneut seit Dezember 2010 wurde ein ausländisches Ehepaar von der Fürsorgebehörde Küssnacht mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.