Bundesgericht

Trotz Liegenschaften im Ausland bezog ein Küssnachter Ehepaar Sozialhilfe

Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines ausländischen Ehepaars aus Küssnacht ab. Dieses kassierte über Jahre Sozialhilfe. Eine Rolle spielt im Fall auch der Sohn – und ein angeblicher Zwillingsbruder.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
In der Zeit von 2004 bis 2008 und erneut seit Dezember 2010 wurde ein ausländisches Ehepaar von der Fürsorgebehörde Küssnacht mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.

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