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Kanton Schwyz

Regierung rüttelt nicht am Einschulungsalter

Der Schwyzer Regierungsrat will Kinder nicht später einschulen lassen. Der aktuell geltende Stichtag, der 31. Juli, habe sich bewährt und sei bei den Erziehungsberechtigten weitgehend akzeptiert, schreibt er in seiner Antwort auf eine SVP-Motion.

Im Kanton Schwyz ist der Besuch des ersten Kindergartenjahres freiwillig. Der Eintritt in den obligatorischen Kindergarten erfolgt für Kinder, die bis und mit dem 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden.

Es würden immer wieder Kinder schulpflichtig, obwohl sie noch nicht reif genug seien, schreibt der Motionär, SVP-Kantonsrat Martin Brun, in seinem Vorstoss, den 39 weitere Personen unterzeichneten. Es fehle ihnen an Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft.

Die Motion verlangt, dass die Regierung den gesetzlichen Stichtag früher im Jahr ansetzt und somit das Einschulungsalter erhöht. Als mögliche Variante wird das Schulgesetz des Kantons Zug genannt. Dieser hat den Stichtag auf Ende Februar festgelegt und sieht eine flexible Einschulung bis Ende Mai für weit fortgeschrittene Kinder vor. "Dieser Ansatz würde den heutigen Anforderungen der Gesellschaft Rechnung tragen", schreiben die Motionäre.

Regierung gegen spätere Einschulung

Die Regierung empfiehlt nun aber, die Motion nicht erheblich zu erklären. Sie will am geltenden Stichtag nicht rütteln. Im Auftrag des Schweizer Stimmvolks hätten die Kantone das Schuleintrittsalter harmonisiert.

Im Kanton Schwyz habe sich der Einschulungstermin nach einer schulorganisatorisch anspruchsvollen Umstellungsphase in den letzten Jahren bewährt. Während drei Schuljahren wurde der Stichtag um je einen Monat von ursprünglich Ende April auf Ende Juli verschoben.

Zirka 80 Prozent der Vierjährigen besuchten heute freiwillig das erste Kindergarten Jahr, die Tendenz sei steigend, schreibt die Regierung. Sie weist darauf hin, dass bei diagnostizierten Entwicklungsstörungen oder auf Gesuch der Erziehungsberechtigen der Eintritt in den obligatorischen Kindergarten um ein Jahr aufgeschoben werden könne. Es bestehe auch die Möglichkeit, das obligatorische Kindergartenjahr bei Bedarf während zweier Jahre zu besuchen.

Zur von den Motionären als beispielhaft dargestellten Situation im Kanton Zug schreibt die Regierung: "Zug ist mit seinem Einschulungsstichtag per Ende Februar eine grosse Ausnahme." 20 Kantone setzten den 31. Juli oder den 1. August als Stichtag um, weitere zwei wichen mit dem 30. Juni lediglich um einen Monat hiervon ab. (sda)

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