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Strafgericht

Vier Schwyzer Polizisten freigesprochen

Das Schwyzer Strafgericht hat vier Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Ein Mann hatte sie bezichtigt, ihn bei einer Kontrolle im Jahr 2016 schikaniert zu haben.
Das Schwyzer Strafgericht hat vier Polizisten freigesprochen vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Kontrolle sei recht- und verhältnismässig gewesen, sagte die vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Kurzbegründung am Donnerstag zum Ende des zweitägigen Prozesses. Die Zivilforderungen würden abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Vorfall gekommen war es, nachdem der Zivilkläger gegenüber einem anderen Mann Todesdrohungen geäussert hatte und damit gedroht haben soll, eine Kinderkrippe in die Luft zu sprengen. Die vier angeklagten Polizisten rücken aus, um ihn zu suchen.

Sie trafen den Gesuchten auf einem Parkplatz in seinem Auto sitzend an. Zunächst weigerte er sich, sein Fahrzeug zu verlassen. Nach etwa 20 Minuten lenkte er ein, wurde von der Polizei festgenommen und in Handschellen gelegt.

Zurecht in Handschellen gelegt

Er beklagte vor Gericht, dass er sich auf dem Polizeiposten zur Kontrolle habe nackt ausziehen müssen, nachdem er schon bei seinem Auto die Taschen geleert habe und am ganzen Körper abgetastet worden sei. Die Polizisten argumentierten, sie seien von einer akuten Gefahrensituation ausgegangen und hätten entsprechend gehandelt.

Das Gericht hält fest, sogar wenn es lediglich die vom Opfer bestätigte Morddrohung gegeben hätte, wären die Handlungen der Polizisten verhältnismässig gewesen. Denn es habe eine ernsthafte Drohung vorgelegen.

Dass sich die Situation verschärft habe, liege auch an der Gesprächsverweigerung des Privatklägers. Dieser sei zurecht auf den Polizeiposten gebracht worden, der Einsatz von Handschellen sei gemäss Polizeigesetz ebenfalls vertretbar, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei, ob der Mann gefährlich sei.

Keine unnötig lange Leibesvisitation

Auch bei der umstrittenen Leibesvisitation war diese Gefahr in den Augen des Gerichts noch nicht gebannt. Dass die Kontrolle unnötig lange gedauert haben soll, erachtete das Gericht nicht als erstellt, zumal der Privatkläger bei der Schilderung angegeben hatte, er habe sich ausziehen und einmal umdrehen müssen, bevor er sich wieder anziehen durfte.

Dass ihm der Kontakt zu einem Anwalt verweigert wurde, sei ein Irrglaube. Da er nicht verhaftet, sondern bloss angehalten worden sei, habe auch kein Anrecht auf einen Anwalt bestanden. Ähnlich verhalte es sich bei der monierten Drohung mit einer fürsorgerischen Unterbringung durch die Polizisten. Eine solche könne die Polizei gar nicht verfügen, daher liege objektiv auch keine Drohung vor.

Déjà-vu in Schwyz

Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren 2019 eingestellt. Nach einer Beschwerde des Privatklägers entschied aber das Schwyzer Kantonsgericht, dass die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes gerichtlich beurteilt werden müsse.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Schwyzer Strafgericht vor einem Jahr bereits vier Polizisten freigesprochen. Auch ihnen war unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen worden, als sie einen Mann wegen 66 Franken Steuerschulden auf das Betreibungsamt bringen wollten und ihm nach einem Fluchtversuch Handschellen angelegt hatten. (sda)

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