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Kanton Schwyz
Gemeinden sollen beim Kindesschutz entlastet werden
Die Schwyzer Gemeinden sollen die Restkosten für Kindesschutzmassnahmen künftig nicht mehr alleine bezahlen müssen. Der Kanton soll die Hälfte übernehmen. Der Regierungsrat hat am Donnerstag eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) geht auf eine Motion im Kantonsrat zurück. Diese fordert einen "fairen Kostenteiler" für von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeordnete Schutzmassnahmen für Kinder, ...
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