Kanton Schwyz

Gemeinden sollen beim Kindesschutz entlastet werden

Die Schwyzer Gemeinden sollen die Restkosten für Kindesschutzmassnahmen künftig nicht mehr alleine bezahlen müssen. Der Kanton soll die Hälfte übernehmen. Der Regierungsrat hat am Donnerstag eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Von der Kesb angeordnete Schutzmassnahmen für Kinder sollen im Kanton Schwyz nicht mehr nur von den Gemeinden bezahlt werden müssen. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) geht auf eine Motion im Kantonsrat zurück. Diese fordert einen "fairen Kostenteiler" für von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeordnete Schutzmassnahmen für Kinder, ...

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-