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Zürich

Schwyzer Demonstrant freigesprochen

Ein Teenager aus Schwyz, der am 1. Mai 2016 einen Farbbeutel gegen die Fassade der Polizeikaserne in Zürich geworfen haben soll, ist freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich zweifelte daran, ob es sich beim Angeklagten wirklich um den Beutelwerfer handelt.

Auch am 1. Mai 2016 marschierten beim offiziellen Umzug durch die Zürcher Innenstadt Personen aus dem linksautonomen Umfeld – dem so genannten Schwarzen Block – mit. Einige von ihnen zündeten immer wieder Rauchpetarden und Knallkörper, warfen Farbbeutel und besprayten Scheiben, so auch bei der Polizeikaserne im Stadtzürcher Kreis 4.

Die Polizei versuchte nach dem 1. Mai anhand eines Videos des Vorfalls sowie Fotos von Demonstranten die Urheber der Sachbeschädigung zu eruieren und kam so auf einen damals 18-Jährigen aus Schwyz. Dieser soll sich gemäss Anklageschrift mit Kapuze und Schal das Gesicht unkenntlich gemacht haben, bevor er mindestens einen roten Farbbeutel gegen die Fassade der Kaserne warf.

Die Staatsanwaltschaft liess am 30. September 2016 eine Hausdurchsuchung durchführen und den Beschuldigten, der inzwischen in Basel wohnt und studiert, einige Stunden lang festnehmen. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei vier Gramm Marihuana.

Staatsanwalt fordert bedingte Geldstrafe

Gemäss Anklage hat sich der junge Mann der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gemacht. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 50 Franken sowie eine Busse von 300 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Beschuldigte bestritt am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich die Vorwürfe. Er sei zwar mit seinen Juso-Kollegen und seiner Freundin am Umzug gewesen, habe aber erst nach dem Umzug bei der Kaserne gesehen, dass dort geputzt werde. Der Beschuldigte geriet zudem am Nachmittag auf dem Helvetiaplatz in eine Polizeikontrolle, wo seine Personalien aufgenommen wurden.

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Verteidiger verlangte einen Freispruch, da es sich beim Farbbeutelwerfer nicht um seinen Mandanten handle. So trage sein Mandant auf dem Foto eine andere Jacke als der Täter auf dem Video. Zudem seien bei der Hausdurchsuchung keine zusätzlichen Beweismittel gefunden worden.

Das Gericht folgte der Verteidigung und sprach «im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch: Das Gericht habe erhebliche Zweifel, dass sich der Sachverhalt so ereignet habe wie eingeklagt, hiess es bei der Urteilseröffnung. So sei die Untersuchung lückenhaft und nicht sauber geführt worden.

Für das Gericht ist es trotzdem nicht ausgeschlossen, dass der Beschuldigte der Täter ist – es reiche aber nicht. Auch von der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes wurde der Beschuldigte freigesprochen: In dieser Menge sei der Besitz von Marihuana straffrei. (sda)

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