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Schwyz
Fasnächtler blitzt vor Gericht ab
Der fasnächtliche Auftritt in Ku-Klux-Klan-Kutten hat aus strafrechtlicher Sicht gegen Sitten und Anstand verstossen. Zu diesem Urteil kam der Einzelrichter des Bezirks Schwyz. Er verurteilte einen 22-Jährigen wegen vorsätzlicher grober Belästigung zu einer Busse von 300 Franken