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Einsiedeln

Kein Weihwasser mehr im Kloster

Die weitere Ausbreitung des Corona-Virus soll um jeden Preis verhindert werden. Das Kloster Einsiedeln hat tiefgreifende Massnahmen getroffen. Hier eine Übersicht.
Die aktuelle Kampagne des Bundes.
Bild: Screenshot

Geri Holdener

Wie das Kloster Einsiedeln auf seiner Webseite mitteilt, werde wegen der Gefahr des Corona-Virus per sofort auf das Weihwasser bei den Eingängen in die Klosterkirche verzichtet. Dafür steht dort jetzt Desinfektionsmittel bereit.

Das Kloster hält fest, dass die Zelebranten den Gottesdienst nur abhalten, wenn sie keine Grippesymptome zeigen würden. Dass sie ihre Hände gründlich waschen und desinfizieren, ist selbstverständlich.

Es wird auf die Mundkommunion verzichtet. «In den Eucharistiefeiern erhalten die Gläubigen die Kommunion nur noch auf die Hand», schreibt das Kloster. Auch der Friedensgruss, also das Händeschütteln, entfällt.

Bei der Konzelebration im Konventamt wird das Blut Christi laut Angaben des Klosters durch Eintauchen der Hostie konsumiert. Der letzte Priester, der kommuniziert, trinkt den Kelch aus.

Das Kloster hofft, so seinen Beitrag gegen das Virus zu leisten. Nach wie vor könnten alle Pilgerinnen und Pilger den Wallfahrtsort besuchen. Die Klosterleitung schreibt: «Gerade die aktuelle Situation lädt uns zum Gebet ein.»

Der Bundesrat verbietet Grossanlässe

Der Bundesrat verbietet wegen des grassierenden Corona-Virus alle Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Verbot gilt mindestens bis 15. März und wurde vom Bundesrat verhängt, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Unter das Verbot fallen alle Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als tausend Personen aufhalten. Das können Fasnachtsumzüge, Konzerte, Breitensportanlässe oder auch Fussball- und Eishockeyspiele sein.

Der Bundesrat beschloss das Verbot an einer ausserordentlichen Sitzung am Freitag, wie das Departement des Innern (EDI) schrieb. Grund für das Verbot sei der Schutz der Bevölkerung. Diese habe oberste Priorität.

Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.

Das Veranstaltungsverbot habe weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz, räumt das EDI ein. Das Verbot verspreche aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und auch für die öffentliche Gesundheit. Es solle die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz eindämmen. red

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