Der Halbanschluss Schindellegi an die Autobahn A3 soll zu einem Vollanschluss ausgebaut und dazu ein 1,3 Kilometer langer Zubringer erstellt werden. Gegen den kantonalen Nutzungsplan "Zubringer Halten, Freienbach" gingen verschiedene Beschwerden ein, die das Gericht nun abgelehnt hat, wie das Schwyzer Baudepartement am Donnerstag mitteilte.
Streitpunkt war die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rodungsbewilligung, welche die Einsprecher bereits bei der Nutzungsplanung durchgeführt haben wollten. Das Gericht habe nun aber entschieden, dass dies erst beim Projektgenehmigungsverfahren nötig sei und das Baudepartement ein rechtskonformes Vorgehen gewählt habe.
Die Nutzungsplanung diene dazu, die Linienführung festzulegen und den Landbedarf sicherzustellen. Die Gesamtwirkung des Vorhabens werde dagegen erst bei Vorliegen des konkreten Projekts im Rahmen des Projektbewilligungsverfahrens geprüft.
Die Beschwerdeführer bemängelten zudem die ungenügende Koordination zwischen dem Bundesamt für Strassen (Astra) als Bauherrin des Autobahnanschlusses, dem Kanton als Verantwortlicher für die Zubringerstrasse und der Gemeinde Freienbach, die für die flankierenden Massnahmen zuständig ist. Auch in diesem Punkt unterlagen sie vor Verwaltungsgericht. (sda)
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