Schwyz

Bundesgericht pfeift IV-Stelle zurück

Die Schwyzer IV-Stelle muss das Gesuch um eine Hilflosenentschädigung für einen sechsjährigen Autisten neu überprüfen und dabei die Einschätzung von Experten berücksichtigen.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Die IV-Stelle Schwyz hat dem Minderjährigen wegen Autismus zwar eine Entschädigung für mittelschwere Hilflosigkeit zugesprochen. Sie verneinte aber eine schwere Hilflosigkeit sowie den Anspruch auf Intensivpflegezuschlag.

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