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TCS-Sektion Schwyz

Innerschwyzer Treuhänder muss hinter Gitter

Das Strafgericht hat den ehemaligen Kassier der Vereine TCS-Sektion Schwyz, insieme innerschwyz und Gewerbeverein Arth-Oberarth-Goldau zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ging um eine Deliktsumme von 1,4 Mio. Franken.
Dem TCS ging ein Licht auf. Dort drängte man den Kassier zur Selbstanzeige.
Bild: Archivbild
Ruggero Vercellone 

Die dreijährige Freiheitsstrafe ist gegen den 54-jährigen Innerschwyzer teilbedingt ausgesprochen worden. Das heisst: 18 Monate davon muss der ehemalige Kassier der Vereine TCS, insieme innerschwyz und Gewerbeverein Arth-Oberarth-Goldau im Gefängnis absitzen. Der Rest der Strafe ist bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen worden. Der Treuhänder ist der mehrfachen Veruntreuung und mehrfachen Urkundenfälschung für schuldig gesprochen worden. Zudem muss er 80 Prozent der Verfahrenskosten von rund 35 000 Franken bezahlen. 

Keine Geldwäscherei

Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass der ehemalige Kassier aus den Kassen der drei Vereine Gelder im Umfang von rund 1,4 Mio. Franken abgezweigt hat. Der grösste Teil dieser Gelder wurde verspekuliert. Einen Teil der veruntreuten Gelder habe der Kassier aber auch privat oder für seine Firmen benutzt. Die nachgewiesenen 58 Fälle von Veruntreuungen erstreckten sich über sieben Jahre hinweg. Als Treuhänder und Vermögensverwalter mit Einzelunterschriftsberechtigung hätte er erhöhten Vertrauensanforderungen genügen müssen, weshalb das Gericht von qualifizierten Veruntreuungen ausging.

Der Verurteilte habe aus egoistischen Motiven gehandelt und vor der Selbstanzeige einen grossen Teil der Akten vernichtet. Sein Verschulden wiege mittelschwer, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden könnte, sagte Vizegerichtspräsidentin Sandra Rieder. Seine Selbstanzeige, die aber auf Druck des TCS erfolgt war, wirkte sich strafmildernd aus. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Geldwäscherei.
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