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Kanton Schwyz

Die Zweitimpfungen sind garantiert

Im Kanton Schwyz werden Impfkapazitäten der Verfügbarkeit des Impfstoffes angepasst. Die Zweitimpfungen für bereits geimpfte Personen können somit garantiert werden.

Der Kanton Schwyz kann die Zweitimpfung für bereits geimpfte Personen garantieren. Der Kanton hat sich an die Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit gehalten und die Impfdosen für die zweite Impfung zurückbehalten, wie einer Medienmitteilung des Departements des Innen vom Dienstag zu entnehmen ist. Damit sei sichergestellt, dass die Intervalle für die Zweitimpfung eingehalten werden können und keine Impftermine verschoben werden müssen.

Die Impfzentren sind in der Lage, ihre Kapazitäten dynamisch am verfügbaren Impfstoff auszurichten, heisst es in der Mitteilung weiter. Zudem würden weiterhin die ambulanten Impfequipen für die Impfung von Personen in Institutionen eingesetzt.

Sobald genügend Impfstoff für eine breitere Verteilung zur Verfügung stehe, würden die Impfmöglichkeiten auf die bestehenden ambulanten Strukturen (Arztpraxen und Apotheken) ausgeweitet. Dadurch könnten die Impfkapazitäten entsprechend erhöht und so die Bevölkerung des Kantons Schwyz möglichst rasch geimpft werden.

Es werden keine Impfdosen weggeworfen

Es könne vorkommen, dass Impftermine nicht wahrgenommen werden können oder kurzfristig verschoben werden müssen. In diesen Fällen wüden die übrigen Impfdosen beispielsweise an das Gesundheitspersonal verabreicht und müssen nicht entsorgt werden. Somit zeige sich die Problematik von nicht verwendbaren Impfdosen im Kanton Schwyz nicht, heisst es in einer Mitteilung des Schwyzer Departements des Innern. lz

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