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Kanton Schwyz

Auch Regierung will Polizeistunde kippen

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Polizeistunde soll fallen!» für gültig zu erklären und anzunehmen.

Die Initiative «Polizeistunde soll fallen!» – eine Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung – verlangt eine Änderung des Gastgewerbegesetzes. Sie bezweckt, dass die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 5 bis 24 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und Anlässen wegfallen sollen und es zwischen 24 und 5 Uhr keine zusätzliche Verlängerungsbewilligung des zuständigen Gemeinderats mehr braucht. Damit einhergehend werden auch die damit zusammenhängenden Sanktionsbestimmungen gegen den Gast und den Betreiber obsolet, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Montag .

Aus der Sicht des Regierungsrates sind die Einheit der Form und der Materie, die Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht sowie die Durchführbarkeit der Initiative gegeben. Er beantragt dem Kantonsrat darum, die Initiative für gültig zu erklären.

Gemäss Meinungsumfrage bei den Direktbetroffenen begrüssen und unterstützen die Mehrheit der Schwyzer Gastwirtschaftsbetriebe sowie die Schwyz Tourismus AG die Initiative. Bei den Gemeinden haben sich zwölf Gemeinden für und zwölf gegen die Initiative ausgesprochen.

Die Annahme und Umsetzung der Initiative dürfte künftig jeder gastgewerbliche Betrieb oder Anlass seine Öffnungszeiten nach seinen Bedürfnissen gestalten dürfen. Weiterhin zwingend erforderlich bliebe jedoch eine vom zuständigen Gemeinderat erteilte Betriebs- oder Anlassbewilligung für die gastgewerbliche Tätigkeit. Somit wäre der Gemeinderat weiterhin befugt, im Rahmen der Erteilung der Betriebs- oder Anlassbewilligung Auflagen und Bedingungen zum Schutz der Gesundheit, der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit anzuordnen, sofern dies erforderlich sein sollte. Überdies blieben in jedem Fall die Regelungen im Ruhetagsgesetz für die hohen Feiertage im Kanton Schwyz vorbehalten.

Nach Ansicht des Regierungsrates überwiegen die Argumente für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten gegenüber deren Nachteilen. Insbesondere würden die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass in der Praxis die von den Gastwirtschaftsbetrieben ausgehenden Nachtruhestörungen immer selten sind. Er beantragt dem Kantonsrat, die Initiative anzunehmen. (pd/zim)

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