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Kanton Schwyz

So will die Regierung dem Mittelstand helfen

Die Schwyzer Regierung lehnt die Mittelstandsinitiative der SVP des Kantons Schwyz ab. Die geforderte Abzugserhöhung wirke zu pauschal und undifferenziert, argumentiert sie. Die Regierung präsentiert einen Gegenvorschlag.

(sda) Der Gegenvorschlag der Schwyzer Regierung zur Initiative sieht vor, einen neuen, degressiven Entlastungsabzug einzuführen und gleichzeitig den Rentnerabzug anzupassen.

Dadurch würden tiefere Einkommen gezielt entlastet, wobei die Entlastung bis weit in den oberen Mittelstand wirke, teilte die Schwyzer Regierung am Montag mit. Familien mit Kindern würden dabei eine merkliche Entlastung erfahren.

Die SVP-Initiative zur steuerlichen Entlastung des Mittelstandes, die so genannte Mittelstandsinitiative, verlangt eine Anpassung des Steuergesetzes. Der Abzug für minderjährige Kinder soll um 4000 Franken auf 13'000 Franken, für volljährige Kinder in Ausbildung oder Weiterbildung um 6000 Franken auf 17'000 Franken und für Rentner um 1800 Franken auf 5000 Franken erhöht werden.

Die Initiative hätte jährliche Mindereinnahmen von rund 18,5 Millionen Franken zur Folge, wovon rund 8,2 Millionen Franken auf den Kanton und 10,3 Millionen Franken auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden entfallen würden.

Einkommensstarke Segmente profitierten

Die Initiative verlange eine deutliche Erhöhung der Abzüge für Kinder und Rentner, ungeachtet der konkreten wirtschaftlichen Situation der betreffenden Steuerpflichtigen, schreibt die Regierung. Dies bewirke, dass die einkommensstarken Segmente sehr stark profitieren würden.

Rund 9 Millionen Franken und somit knapp die Hälfte aller Mindereinnahmen verursacht die Initiative an Steuerausfällen allein bei den 30 Prozent Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen, rechnet die Regierung vor. Zudem sehe die Initiative für Verheiratete und Alleinstehende, die noch nicht 65 Jahre alt sind und keine Kinder haben, keine Entlastung vor.

Degressiv ausgestaltete Abzüge

Der Gegenvorschlag ermögliche gezielte und effektive Entlastung der tieferen und mittleren Einkommen, ist der Regierungsrat überzeugt. Anders als die Initiative will er eine Entlastung, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.

Deshalb schlägt er als Gegenvorschlag zur Initiative einen neuen, zusätzlichen Entlastungsabzug für alle Steuerpflichtigen vor, der gleichzeitig mit einer Anpassung des Rentnerabzugs kombiniert ist. Die degressiv ausgestalteten Abzüge fallen höher aus, je geringer das Einkommen ist und reduzieren sich mit zunehmendem Einkommen.

Dadurch könnten Steuerpflichtige mit tieferen bis mittelständischen Einkommen «zielgenau und effektiv» entlastet werden, argumentiert die Kantonsregierung. Einen korrigierenden Einfluss auf den Entlastungsabzug habe das Vermögen. Mit zunehmendem Reinvermögen nehme der Entlastungsabzug ab. Mit dem Gegenvorschlag werde auch der Mittelstand und damit mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen entlastet.

Der neue Entlastungsabzug erhöht sich zusätzlich für jedes minderjährige oder volljährige Kind in Aus- oder Weiterbildung um einen einkommensabhängigen Betrag. Dadurch würden Familienhaushalte mit Kindern eine noch grössere Entlastung erfahren. Die geltenden Kinderabzüge könnten weiterhin unverändert geltend gemacht werden.

Der Gegenvorschlag der Regierung führt zu jährlichen Mindereinnahme von rund 8,2 Millionen Franken. Davon entfallen 3,3 Millionen Franken auf den Kanton und 4,9 Millionen Franken auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden. Die Mittelstandsinitiative habe mit 18,5 Millionen Franken mehr als doppelt so hohe Mindereinnahmen zur Folge, hält die Regierung fest.

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