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Schwyz

Kantonsregierung will keine Denkmalschutzkommission

Zuerst ein Ja, dann ein Nein und jetzt definitiv Nein: Der Schwyzer Regierungsrat will bei der Totalrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) auf die Schaffung einer Denkmalschutzkommission verzichten. Eine solche fordert die Kommission für Bildung und Kultur (BKK).

Im ursprünglichen Entwurf des neuen Heimatschutzgesetzes hatte die Regierung eine Denkmalschutzkommission vorgesehen, diese dann aber nach der Vernehmlassung gestrichen. Die BKK will allerdings der Fachstelle Denkmalpflege eine Kommission zur Seite stellen, die vom Regierungsrat gewählt und bei streitigen Unterschutzstellungen beigezogen werden kann.

In ihrem Antrag an den Kantonsrat, den sie am Donnerstag publizierte, hält die Regierung nun an ihrer Ablehnung fest. Sie bezweifle den Mehrwert einer gesetzlich verankerten Kommission, auch aus Gründen der Verzögerung. Die Bezirke und Gemeinden, das zuständige Departement und der Regierungsrat sollen sich weiterhin die Zuständigkeiten und Kompetenzen teilen.

Einig ist sich die Regierung mit der Kommission, dass Schutzobjekte im kantonalen Inventar genauer umschrieben und für jedes Schutzobjekt das Schutzziel festgelegt werden soll, damit mehr Rechtssicherheit besteht. Die Kosten für die Bearbeitung der aktuell 988 Objekte dürften sich auf 790'000 Franken belaufen.

Einverstanden ist der Regierungsrat auch damit, dass nicht Bauherren oder Eigentümer für archäologische Abklärungen bei Bauprojekten zahlen müssen. Die Kosten für solche archäologischen Abklärungen würden über den Lotteriefonds getragen. (sda)

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