Kanton Schwyz

Gemeinden werden von Ergänzungsleistungen befreit

Im Kanton Schwyz werden die Gemeinden von den Beiträgen an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) vollständig entlastet. Das Stimmvolk nahm die Teilrevision des entsprechenden Gesetzes klar an.
30'491 Schwyzerinnen und Schwyzer sagten am Sonntag Ja zur Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen, 20'557 legten ein Nein in die Urne, was einem Ja-Anteil von 59,7 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung lag bei 49 Prozent.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-