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Kanton

Richtig wählen ist keine Hexerei

«Bote»-Tipps für die Wahlen – es gibt klare Regeln.
Wahlplakate säumen zurzeit die Schwyzer Strassen.Bild: Andreas Seeholzer

Josias Clavadetscher

Alle vier Jahre wieder die gleichen Verunsicherungen. Wie muss ich vorgehen, und was muss ich beachten, damit meine Wahl gültig ist und nicht als ungültig im Papierkorb landet? Viele Stimmberechtigte, gerade auch junge Leute, finden die Wahlverfahren zu kompliziert und zu aufwendig. Dabei ist wählen keine Hexerei. Es gibt einfach einige Vorschriften, die man beachten muss. Zudem ist das Wählen ohnehin viel bequemer geworden, seit man in aller Ruhe zu Hause die Unterlagen durchlesen, seine Kandidaten auswählen, die Wahlzettel ausfüllen und brieflich abstimmen kann. Den «Stress im Wahlbüro» gibt es nicht mehr.

 

Wichtig ist, dass man den Unterschied zwischen den beiden Wahlverfahren kennt. Die Ständeratswahlen finden im Majorzsystem statt, die Nationalratswahlen im Proporzsystem. Das sind zwei fundamental verschiedene Verfahren. Bei den Ständeratswahlen werden die Vertreter der Kantone, eben der Stände, gewählt (pro Kanton zwei Sitze). Schwyz schickt jene zwei Politiker nach Bern, die bei den Wahlen am meisten Stimmen erzielen. Im ersten Wahlgang ist aber nur gewählt, wer das absolute Mehr erreicht hat. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr Stimmen erzielt hat (relatives Mehr).

Die Nationalratswahlen dagegen sind die Wahlen in die Volksvertretung. Diese 200 Nationalratssitze werden nach der Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt. Bis 2003 waren dies für Schwyz drei Sitze, seither vier. Die im Proporzsystem durchgeführten Wahlen ermöglichen es, dass die vier Sitze im Verhältnis der Wählerstärke der Parteien vergeben werden. Der Proporz funktioniert also als Minderheitenschutz, weil sonst eine starke Partei gleich sämtliche Sitze holen könnte.

Für die beiden Wahlen werden allen Stimmberechtigten in diesen Tagen die vollständigen Wahlunterlagen persönlich zugestellt. Dazu gehören alle Wahllisten, das Stimmkuvert, der Stimmrechtsausweis, Erläuterungen zum Wahlverfahren und das für die briefliche Stimmabgabe zu verwendende Rücksendekuvert.

Nicht mehr Personen, als es Sitze hat

Jeder und jede Stimmberechtigte im Kanton Schwyz kann vier Nationalräte und zwei Ständeräte wählen.

Das Verfahren bei den Ständeratswahlen (Majorz) ist das gleiche wie bei Gemeinderatswahlen: Wer am meisten Stimmen erreicht, der ist gewählt. Jeder Stimmberechtigte kann zwei Personen wählen. Auf der Liste der Ständeratswahlen dürfen also nicht mehr als zwei Namen stehen. Zudem darf jeder Name nur einmal aufgeführt werden. Steht auf der Liste nur ein Name, ist dieser gültig, aber die zweite Stimme geht verloren.

Anders ist es bei den Nationalratswahlen (Proporz). Hier werden zuerst die Stimmen, die eine Parteiliste total erlangt hat, zusammengezählt. Dann werden jene Stimmen dazugezählt, welche weitere Listen erzielt haben, die mit ihr eine Verbindung erklärt haben. Nach dieser Gesamtzahl werden die vier Sitze dann verteilt. Erhält eine Partei – und die mit ihr verbundenen Listen – einen Sitz zugeteilt, so ist jene Person gewählt, die innerhalb der Liste mit den meisten Stimmen selber am meisten Stimmen erzielt hat.

Entweder leeren oder vorgedruckten Wahlzettel

Für die Nationalratswahlen muss man einen amtlichen – entweder leeren oder vorgedruckten – Wahlzettel verwenden. Darauf dürfen nicht mehr Namen stehen, als Sitze zu vergeben sind. Das sind im Kanton Schwyz vier. Verwendet man einen vorgedruckten Wahlzettel, darf man auch Namen streichen und stattdessen Namen von anderen Listen hinzufügen. Dies nennt man Panaschieren. Ebenso darf man einen Namen auch zweimal hinschreiben, wenn man einen Kandidaten oder eine Kandidatin besonders unterstützen möchte. Das nennt man Kumulieren. Werden eine oder mehrere Linien leer gelassen, dann gehen diese Stimmen verloren, ausser auf der Liste steht oben der Name der Partei oder die Listennummer. In einem solchen Fall gehen die Stimmen dieser leeren Linien an diese Partei. (cj)

 

Was ist ungültig?

  • Für die Wahlen dürfen nicht irgendwelche Zettel gebraucht werden. Für die Nationalratswahlen dürfen nur die amtlichen Wahlzettel verwendet werden. Für die Ständeratswahlen dürfen auch Stimmzettel eingeworfen werden, die von Parteien oder Gruppierungen zusätzlich zugestellt werden (wilde Listen).
  • Pro Wahl (also pro Ständerats- und Nationalratswahl) darf nur je ein Wahlzettel verwendet werden. Ungültig ist es also, beispielsweise bei den Ständeratswahlen zwei Wahlzettel mit bloss je einem Namen einzuwerfen. Dies passierte an den Ständeratswahlen 2011 sehr oft.
  • Leere Wahlzettel müssen handschriftlich ausgefüllt werden, vorgedruckte Wahlzettel dürfen ebenso nur handschriftlich verändert werden. Mit Schreibmaschine ausgefüllte oder abgeänderte Wahlzettel sind ungültig. Wichtig ist: leserlich schreiben, am besten in Blockschrift.
  • Wahlzettel müssen immer anonym bleiben. Die Wahlzettel dürfen darum nicht unterschrieben oder anderswie durch Vermerke oder Stempel gekennzeichnet werden.
  • Namen der Personen, die Sie wählen wollen, müssen richtig geschrieben sein. Vornamen sind auszuschreiben, Abkürzungen sind zu unterlassen.

 

 

 

 

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