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Schwyz

Rabiater Chef würgte einen Angestellten – Schwyzer Kantonsgericht stützt Urteil des Einzelrichters

Der Chef einer Märchler Firma ist wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in einem rabiaten Anfall einen Angestellten gewürgt.

Der Vorfall hatte sich bereits im Jahr 2015 im Grossraumbüro der Märchler Firma ereignet. Der Chef forderte den Angestellten auf, ihm zu erklären, weshalb er am Tag zuvor nicht alle seine Aufgaben hatte erledigen können. Da es dem Angestellten trotz mehreren Erklärungsversuchen nicht gelang, wurde der Chef immer lauter und wütender. Schliesslich packte er mit beiden Händen seinen Angestellten am Hals und würgte ihn während rund 20 bis 30 Sekunden. Der Mitarbeiter zog sich dabei Blutergüsse am Hals sowie eine Einblutung des Halsmuskels zu, wie eine Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich ergab.

Da der im November 2018 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 370 Franken und einer Busse von 8320 Franken verurteilte Chef das Urteil des Märchler Einzelrichters nicht akzeptierte, hatte sich das Kantonsgericht mit dem Fall zu befassen.

Strafmass reduziert, weil es zu lange dauerte

Sämtliche Einwände des Verteidigers lehnte das Kantonsgericht ab. Es stützte sich dabei vor allem auf die Aussagen eines Zeugen, der den Vorfall im Grossraumbüro gesehen hatte, sowie auf weitere objektive Beweise wie das Verletzungsbild oder einen SMS-Verkehr, worin sich der Chef beim Angestellten entschuldigte.

Im Strafmass nahm das Kantonsgericht hingegen von Amtes wegen eine Korrektur vor. Diese Korrektur erfolgte nicht etwa wegen eines geringeren Verschuldens des Beschuldigten, sondern wegen der offensichtlichen Verletzung des Beschleunigungsgebots. So habe nur schon das Erstatten des Polizeirapports erst rund 20 Monate nach der Tat das Beschleunigungsgebot verletzt. Das Kantonsgericht setzte das Strafmass auf eine bedingte Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu 370 Franken und einer Busse von 6660 Franken herab. Die Kosten des Berufungsverfahrens von 3000 Franken wurden dem Beschuldigten auferlegt. Zudem hat er seinem Angestellten eine Entschädigung von fast 4400 Franken zu bezahlen.

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