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Schwyz

Nach Annahme des AHV-Steuer-Deals: Schwyzer Parlament senkt Besteuerung der Gewinne

Der Kanton Schwyz senkt den Satz zur Besteuerung der Unternehmensgewinne. Der Kantonsrat hat am Mittwoch mit 81 zu 16 Stimmen die steuerlichen Massnahmen beschlossen, mit denen der Wegfall des Holdingprivilegs kompensiert werden soll.

Die Statusgesellschaften, zu denen etwa Holdings gehören, dürfen bei der Besteuerung nicht mehr privilegiert besteuert werden. Dies haben die Schweizer Stimmberechtigten am Sonntag wegen internationalem Druck beschlossen. Nun müssen die Kantone die neuen Bundesvorgaben umsetzen.

Im Kanton Schwyz waren 2015 fünf Prozent aller Unternehmen Statusgesellschaften, und sie kamen für 30 Prozent des Steuerertrags der Unternehmen auf. Es sei das primäre Ziel, die hochmobilen Statusgesellschaften trotz des Wegfalls der Steuerprivilegien im Kanton zu halten und zusätzliche Unternehmen anzusiedeln, umriss der Regierungsrat das Ziel der kantonalen Steuerreform.

Die Reform besteht im Kanton Schwyz aus einer Senkung des Gewinnsteuersatzes von 2,25 Prozent auf 1,95 Prozent sowie aus gezielten Steuererleichterungen, etwa bei der Besteuerung von Gewinnen aus Patenten. Finanziert werden die Einnahmeausfälle mit einem zusätzlichen Anteil aus der Bundessteuer.

Künftig würden alle Unternehmen gleich besteuert, sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission. Es sei keine Steuersenkungsvorlage. Gleichzeitig könne Schwyz aber trotz der Abschaffung des Holdingprivilegs seine Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit wahren.

Nur SP dagegen

SVP, CVP, FDP und GLP unterstützten die vorgeschlagene Revision. Die Vorlage sei unternehmensfreundlich, aber trotzdem ausgewogen, sagte etwa der Sprecher der CVP-Fraktion. Der Spielraum für steuerliche Verbesserungen bei den natürlichen Personen bleibe gewahrt.

Gegen die kantonale Steuerreform war die SP. Die Reform reize alle Steuerprivilegien voll aus und heize den internationalen Steuerwettbewerb an, kritisierte der Fraktionssprecher. Der Kanton Schwyz mache alles für die grossen Unternehmen, halte aber nicht die Balance.

Finanzdirektor Kaspar Michel sagte, mit einem Ja zur Vorlage könne der Kantonsrat den Statusgesellschaften im Kanton Rechtssicherheit geben. Es sei wichtig, dass Schwyz per 1. Januar 2020 die Bundesvorgaben umsetzen könne. Natürliche Personen würden nicht stärker belastet. Dies unterscheide Schwyz von anderen Kantonen.

Die Vorlage wurde, auf Antrag der vorberatenden Kommission, stillschweigend in drei Punkten angepasst. Michel bezeichnete diese als wertvolle Ergänzungen. (sda)

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