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Schwyz/Bellinzona

«Ein Supergau für die Polizei»

Vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona fand die Verhandlung gegen den ehemaligen Logistik-Chef der Kantonspolizei Schwyz statt. Er soll Munition im Wert von 180'000 Franken gestohlen haben.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Bild: Archivbild

An der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona fand gestern die Verhandlung des ehemaligen Logistik-Chefs der Kantonspolizei Schwyz statt. Der Beschuldigte und die Bundesstaatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom April 2021 eingelegt.

Der Schwyzer Polizei soll der Beschuldigte laut Schuldspruch vom April Munition mit einem Wert von 180'000 Franken gestohlen haben. Dies betritt der Beschuldigte gestern vehement. Er sprach von rund 50'000 Franken Munition, die er für sich selbst abgezweigt haben will. «Wo die Differenz liegt, ist für mich nicht nachvollziehbar», so der Beschuldigte. Der Verteidiger beantragte eine auf zwei Jahre bedingt aufzuschiebende Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Spur führte zum Attentat von München

Er habe heute nichts gehört, was nicht schon im Vorverfahren vorgebracht worden sei, sagte der Bundesstaatsanwalt. Der Beschuldigte habe gewerbsmässig gehandelt und im Darknet Waffen hin- und hergeschoben. Und er sei auch heute immer noch nicht bereit, die für die Ermittlungen nötigen Passwörter herauszugeben. Es gehe nicht um 40'000 oder 180'000 Franken, die er entwendet habe, so der Bundesstaatsanwalt, der Fall sei vielmehr «ein Supergau für die Polizei». Dies umso mehr, da ein Kunde des Beschuldigten eine Waffe für das Attentat in München von 2016 geliefert habe. Der Bundesanwalt forderte 42 Monate Gefängnis unbedingt und eine auf zwei Jahre bedingt aufgeschobene Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken.

Wer genau die ganze Munition bezog, deren Diebstahl nun ihm angelastet werde, könne er sich nicht erklären, sagt der Beschuldigte. An Gastschiessen habe die Polizei nie Buch geführt über die abgegebenen Schüsse, «da hat die rechte Hand nicht gewusst, was die linke tat».

«Niemand hat es kontrolliert»

Zudem sei es bei der Polizei mehreren Personen möglich gewesen, Munition zu bestellen und auch zu beziehen, sagte der Verteidiger. «Der Beschuldigte wird nun für alle Munitions­bezüge, die nicht zugeordnet werden konnten, verantwortlich gemacht.» Hier müsse der Kanton Schwyz selbst die Verantwortung übernehmen, da weder Kontrollen noch eine Buchführung vorhanden gewesen seien.

Zu den eingestandenen 50'000 Franken für abgezweigte Munition sagte der Beklagte, dass er gemerkt habe, dass die Bestellung von GP11-Munition nicht kontrolliert wurde: «Niemand hat es kontrolliert, es ist geflutscht, ich bin dem verfallen.» Die Munition abzuzweigen, war laut ihm «zu einfach, der Kick zu gross». Oder wie es sein Verteidiger nannte: «Eine riesige Dummheit.» see

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