Stein des Anstosses ist die Ratsherrenschür, die aktuell in der Kurzone stehe und in die Landhauszone überführt werden soll, wie der LSVV am Mittwoch mitteilte. Wenn das Volk diese Änderung gutheisse, sei künftig der öffentliche Seezugang beim Grundstück weder über den Zonenplan, noch über das Baureglement garantiert.
Der Bezirksrat sieht demnach vor, den öffentlichen Seezugang über einen Vertrag mit dem Eigentümer sicherzustellen. Doch ein einfacher Vertrag garantiert laut dem LSVV den öffentlichen Seezugang nicht.
Der Verband fordert einerseits, den Seezugang zumindest als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Anderseits müsse die Qualität dieses Zugangs und des öffentlichen Seeufers festgelegt werden - ein Weg und eine Sitzbank seien für ein Dorf am See unzureichend. (sda)
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