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Schwyz

Kanton will staatliche Forstaufgaben vermehrt auslagern

Im Schwyzer Wald sollen staatliche Aufgaben wie Holzanzeichnungen oder die Projektierung forstlicher Projekte vermehrt an Private ausgelagert werden. Dies sieht ein Revisionsentwurf des Waldgesetzes vor, den der Schwyzer Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt hat.
Mit Leistungsvereinbarungen soll die Kompetenz der Holznutzung vollständig an Dritte übertragen werden können. Symbolbild: Archiv OAK

(sda) Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, nimmt die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes Gesetzesanpassungen auf, die der Bund in den letzten Jahren beschlossen hat. Sie setzt aber auch eine vom Kantonsrat überwiesene Motion um, die in der Waldbewirtschaftung die Delegation von Aufgaben an Dritte verlangt hat.

Neue rechtliche Grundlagen sollen ermöglichen, dass bisherige staatliche Aufgaben künftig an Forstbetriebe mit forstfachlicher Führung, aber auch an qualifizierte Waldeigentümergemeinschaften delegiert würden, teilte die Staatskanzlei mit.

Der entsprechende Gesetzesparagraph erwähnt namentlich Aufgaben wie die Holzanzeichnung oder die Projektierung und Bauleitung forstlicher Projekte. In der Kompetenz des Kantons verbleiben soll aber die Schlagbewilligung, da dies eine hoheitliche Verwaltungstätigkeit sei.

Mit Leistungsvereinbarungen soll die Kompetenz der Holznutzung vollständig an Dritte übertragen werden können. So soll im Nutzwald künftig eine mehrjährige summarische Schlag- respektive Nutzungsbewilligung möglich sein. Das Anzeichnen und Fällen der Bäume erfolgt also durch die Leistungserbringer selber und eigenverantwortlich, wie es in der Vernehmlassungbotschaft heisst.

Vorgesehen ist im Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats ferner, dass der Kanton Zusammenschlüsse von Waldeigentümern zu Körperschaften unterstützt. Damit soll die gemeinsame Waldpflege und Waldbewirtschaftung gefördert werden.

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