Schwyz

Inspektoren sollen dem Kantonsgericht unterstehen

Die Inspektoren, die im Kanton Schwyz die Grundbuchführung sowie das Betreibungs- und Konkurswesen kontrollieren, sollen künftig dem Kantonsgericht unterstellt werden. Der Regierungsrat will damit eine Entflechtung von Verantwortung und Aufgabenerfüllung für die Inspektorate erreichen.
Ein Informationsschild vor dem Kantonsgericht Schwyz (Bild: Keystone/Ennio Leanza (4. April 2018))
Das Kantonsgericht soll künftig die Inspektoren anstellen, beaufsichtigen und organisieren. So sieht es eine Gesetzesrevision vor, die der Schwyzer Regierungsrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

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