Die Gläubiger des ehemaligen Pfarrers Werner Fleischmann wurden vor vier Monaten über die persönlichen Verhältnisse, die Finanzen, das hängige Strafverfahren und die Haltung des Bistums gegenüber Werner Fleischmann informiert. Ebenso wurden sie gebeten, ihre Forderungen zu bestätigen und dem beauftragten Anwalt mitzuteilen, ob sie auf diese ganz oder teilweise verzichten würden.
Fazit: Wie der beauftragte Anwalt schreibt, habe sich gezeigt, dass offene Forderungen von rund 2,5 Millionen Franken bestehen und Gläubiger zu einem Verzicht von 0,4 Millionen Franken bereit wären. Werner Fleischmann werde zudem seine ambulante Suchttherapie fortführen.
Kein Wiedereinstieg in die Kirche
Ein beruflicher Neuanfang oder Wiedereinstieg im kirchlichen Bereich sei momentan nicht denkbar. Hingegen werde Werner Fleischmann einen mehrjährigen Einsatz in einer Sozialinstitution leisten. «Aufgrund dieser Ausgangslage sind seine finanziellen Mittel begrenzt, und es ist ihm realistischerweise auch in Zukunft nicht möglich, die hohen Schulden abzutragen, sei es ganz oder auch nur teilweise», heisst es weiter.
Werner Fleischmann wird auf eigenen Wunsch in den nächsten Tagen eine Vermögensbeistandschaft errichten und gleichzeitig den Privatkonkurs am Wohnsitz beantragen. Der Privatkonkurs wird zur Folge haben, dass die Gläubigerliste mitsamt den Forderungen im Kollokationsplan offengelegt wird. Gläubiger, die sich zu einem Verzicht bereit erklären, werden dem Konkursamt nicht gemeldet. Sollten weitere Gläubiger den Verzicht erklären oder den Wunsch haben, nicht im Kollokationsplan des Konkursamts zu erscheinen, müssen sie sich gegenüber dem Anwalt entsprechend äussern.
Bistum Chur will nicht zahlen
Das Bistum Chur hält an seiner Haltung fest, wonach es selber Opfer der Machenschaften von Fleischmann ist. Darum sei man auch nicht bereit, eine finanzielle Abgeltung auszurichten. Das Verhalten des ehemaligen Pfarrers sei tief bedauerlich und nur mit seiner Spielsucht zu erklären.
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