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Schwyz

Fasnächtler wegen Auftritt gebüsst

Der fasnächtliche Auftritt in Ku-Klux-Klan-Kutten hat aus strafrechtlicher Sicht gegen Sitten und Anstand verstossen. Zu diesem Urteil kam der Einzelrichter des Bezirks Schwyz.
Diese Gruppe hat aus strafrechtlicher Sicht gegen Sitten und Anstand verstossen. (Bild: PD)

(one) Gestern musste sich ein 22-jähriger Innerschwyzer vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz verantworten. Er war einer von zwölf, die an der Fasnacht 2019 in Schwyz als Ku-Klux-Klan auftraten. Die Männer wurden von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz wegen grober Belästigung per Strafbefehl je zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Vier akzeptierten den Entscheid, sieben fochten den Strafbefehl wegen der Auferlegung der Verfahrenskosten an. Nur der 22-Jährige zog den Strafbefehl weiter.

Er habe zunächst nicht genau gewusst, was der Ku-Klux-Klan sei, sagte er gestern. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch: Die Männer hätten sich anständig verhalten, die Sache sei von «sich empörenden Gutmenschen und den Medien» aufgebauscht worden. Weder die Staatsanwältin noch der Einzelrichter kauften dem Beschuldigten die Unwissenheit ab. Die Staatsanwältin forderte eine Busse von 300 Franken. Zudem sollte der Mann die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken tragen. Die Busse bestätigte der Einzelrichter.

Da die Staatsanwaltschaft zu aufwendig überprüfte, ob der Auftritt gegen die Rassendiskriminierungsgesetzgebung verstosse – was dann nicht der Fall war –, erliess der Einzelrichter dem Beschuldigten einen Teil der Verfahrenskosten. Ob das Urteil ans Kantonsgericht weitergezogen wird, ist noch nicht entschieden.

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