Schwyz

Ehemaliger Sportamtchef muss wieder vor Gericht

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Strafgerichts Berufung eingelegt. Nun muss das Kantonsgericht ein Urteil fällen.
Der Fall des ehemaligen Sportamtchefs beschäftigt die Schwyzer Justiz schon über drei Jahre. Nun wird eine weitere Runde eingeläutet: Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch des Strafgerichts fristgerecht Berufung eingelegt.

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