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Strafverfahren

Autobetrüger hinter Gitter: Zahlung an Schwyzer Garagisten wurde nie ausgelöst

Einem Glarner Garagisten hat er fast 35'000 Franken abgenommen, einen Schwyzer Autohändler wollte er um einen Porsche bringen. Jetzt steckt die Zuger Staatsanwaltschaft einen vorbestraften Betrüger ins Gefängnis.

Ein gutes Angebot? Jedenfalls ist das Auto nur ein, zwei, höchstens drei Tage im Internet, als es dem Garagisten aus dem Kanton Glarus ins Auge sticht. Mercedes-Benz, Typ A 180, weiss. 15'900 Franken will der Anbieter aus dem Kanton Zug, dem der Glarner ein SMS schreibt und sein Interesse bekundet. Innert kurzer Zeit werden sich die Männer einig, der Autohändler leistet 1500 Franken Anzahlung.

Und er fasst Vertrauen zum Zuger, der sich ebenfalls als Autohändler zu erkennen gibt und dem vermeintlichen Berufskollegen einen VW Touran und einen BMW X1 schmackhaft macht. Auch das gefällt dem Garagisten aus Glarus; und keine drei Wochen nach dem ersten Kontakt hat er 33'500 Franken auf ein Konto bei der Luzerner Kantonalbank einbezahlt – für drei Autos, die er niemals sehen wird.

Betrüger bot Autos an, die ihm nie gehört haben

Denn der Verkäufer ist ein Betrüger. Das sagt die Zuger Staatsanwaltschaft, die den 34-jährigen, gebürtigen Türken per Strafbefehl vom 18. November zu 179 Tagen unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann, so die Zuger Strafverfolger, verfügte «zu keinem Zeitpunkt über auch nur eines dieser drei Fahrzeuge (...). Er war auch nicht berechtigt, eines oder mehrere dieser drei Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten».

Viel mehr sei es ihm darum gegangen, mit dem Geld des Garagisten seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und Schulden zurückzuzahlen – ohne Gegenleistung, versteht sich.

Zahlung für den Porsche wurde nie ausgelöst

Dass er praktisch keine Chance hatte, mit seiner Masche durchzukommen, schien ihm entweder nicht bewusst zu sein. Oder es kümmerte ihn nicht. Weder im April 2021 noch wenige Monate zuvor, als er sich bei einer Garage im Kanton Schwyz für den Kauf eines Porsche Cayennes interessiert hatte. Am 27. November unterzeichnet er in den Räumen des Innerschwyzer Autohändlers den Kaufvertrag, 109'650 Franken sollte der Occasionswagen kosten.

Als das Auto sechs Tage später zur Übergabe bereitstand, der Betrag aber immer noch nicht auf dem Firmenkonto eingegangen war, hakte ein Mitarbeiter der Garage nach. Als Antwort erhielt er das Bild eines Zahlungsauftrages über 109'650 Franken und die kryptische Nachricht:«Ich bi wieder bank gsi go luege ha uszug gno.» Nur wurde der Zahlungsauftrag «zufolge fehlender Deckung» nie ausgeführt. Und der Porsche nie abgeholt.

Nach der ersten folgt die zweite Strafe

In diesem Fall geht die Zuger Staatsanwaltschaft von einem versuchten, bei der Geschichte mit dem Glarner Garagisten von einem vollendeten Betrug aus. Im vergangenen April hat sich der Mann zudem 160 Franken erschlichen, indem er ein Handy anbot, das er nie verkauft hat. Alles in allem bringen ihm seine Taten vom Herbst 2020 bis zu diesem Frühling ein gutes halbes Jahr Gefängnis ein.

Als der Strafbefehl vor wenigen Wochen erging, hatte er 29 Tage in Untersuchungshaft und 99 Tage im vorzeitigen Strafvollzug abgesessen. Heisst: Anfang Januar hat er seine Strafe verbüsst. Trotzdem wird er nicht freikommen, stattdessen nahtlos eine Strafe antreten, zu der ihn das Zuger Strafgericht im Oktober 2020 verurteilt hat: Dem Betrüger drohen weitere 25 Monate im Gefängnis.

Kilian Küttel

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